Lara Kieninger
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Wusstest du, dass viele Unternehmen ihren Praktikant*innen ein Gehalt zahlen, das weit über dem Mindestlohn liegt? Egal, ob du im Studium steckst oder gerade deine Ausbildung startest – es lohnt sich, die verschiedenen Möglichkeiten zur Bezahlung zu erkunden. Im Gastbeitrag von Stepstone-Personalerin und Karriere-Expertin Lara Kieninger findest du alle wichtigen Informationen zum Thema Gehalt im Praktikum sowie eine Übersicht der verschiedenen .
Das Wichtigste in Kürze
Die Bezahlung im Praktikum spielt eine zentrale Rolle für viele Praktikant*innen, da sie nicht nur die finanzielle Situation beeinflusst, sondern auch den Wert der geleisteten Arbeit widerspiegelt. Allerdings geht es im Praktikum in erster Linie darum, erste Berufserfahrungen zu sammeln und in verschiedene Jobs hineinzuschnuppern. Üppige Gehälter sind daher eher unwahrscheinlich.
In Deutschland gilt für freiwillige Praktika ab drei Monaten der Mindestlohn. Dieser steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Bei Pflichtpraktika, kann die Vergütung hingegen stark variieren, abhängig von der Branche und dem Unternehmen. Einige Arbeitgeber zahlen durchaus ansprechende Gehälter, während andere auf unbezahlte Praktika setzen. Es ist ratsam, sich vorab über die gängigen Vergütungen in der angestrebten Branche zu informieren. Faktoren wie Unternehmensgröße und Standort können die Bezahlung ebenfalls beeinflussen.
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Die Bezahlung im Praktikum wird in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Regelungen beeinflusst, die es Praktikant*innen ermöglichen, faire Vergütungen zu erhalten. Pflichtpraktika sind aufgrund der (hoch-)schulrechtlichen Bestimmungen nicht mindestlohnpflichtig (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG) und werden daher oft mit einer bloßen Aufwandentschädigung vergütet, die die Unternehmen frei bestimmen können.
Bei freiwilligen Praktika (auch Orientierungspraktika genannt) die länger als drei Monate gehen, steht den Bewerber*innen der Mindestlohn zu. Grundsätzlich ist das Gehalt dann aber frei verhandelbar. Unternehmen haben unterschiedliche Ansprüche an die Mitarbeitenden und gestalten daher die Vergütung nach internen Richtlinien und finanziellen Möglichkeiten. In Branchen mit besonders hohem Arbeitskräftemangel ist es nicht ungewöhnlich, dass Praktikant*innen besser bezahlt werden. Es lohnt sich also, vorab Informationen über mögliche Gehälter einzuholen und diese in die Verhandlungen einzubeziehen. Nutze Tools wie unseren Gehaltsplaner, um ein Gespür für die Vergütung deines Praktikums zu entwickeln und deine Chancen auf eine gute Bezahlung zu erhöhen.
Über die Zu- oder Absage eines Praktikums sollte allerdings niemals das Gehalt allein entscheiden. Vielmehr solltest du überlegen, ob du in der angestrebten Stelle die gewünschten Einblicke bekommst, oder wie gut deine Übernahmechancen nach Ende des Praktikums stehen.
- Lara Kieninger, Karriere-Expertin und Personalerin bei StepstoneEs lohnt sich also, vorab Informationen über mögliche Gehälter einzuholen und diese in die Verhandlungen einzubeziehen.
Die Bezahlung im Praktikum wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Wie oben erwähnt, spielt die Art des Praktikums dabei eine wesentliche Rolle: Während Pflichtpraktika häufig unentgeltlich sind, können freiwillige Praktika durchaus eine Vergütung bieten. Zudem ist die Branche entscheidend – in vielen Unternehmen der Finanz- oder Technikbranche sind die Gehälter deutlich höher als in kreativen Sektoren. Auch die Unternehmensgröße hat Einfluss auf die Bezahlung: Größere Firmen sind oft bereit, höhere Vergütungen zu zahlen, um talentierte Praktikant*innen zu gewinnen. Dazu haben deine Ausbildung und deine bisherige Erfahrung großen Einfluss auf dein Gehalt und können eine höhere Vergütung rechtfertigen. Informiere dich über die üblichen Gehälter in deiner gewünschten Branche, um optimal vorbereitet in deine Gespräche mit den Arbeitgebern zu gehen.
- Lara Kieninger, Karriere-Expertin und Personalerin bei StepstoneWährend Pflichtpraktika häufig unentgeltlich sind, können freiwillige Praktika durchaus eine Vergütung bieten.
Natürlich ist man als Praktikant*in nicht immer in der Position, das Gehalt zu verhandeln. Häufig bieten die Unternehmen einen festen Betrag, der sich nicht verhandeln lässt. Sollte es trotzdem etwas Spielraum geben und du bekommst die Möglichkeit, deine Vergütung zu verhandeln, zählt vor allem eins: Eine gute Vorbereitung. Denn mit dem nötigen Hintergrundwissen kannst du deinem Arbeitgeber selbstbewusster gegenübertreten, da du dein Gehaltsangebot realistisch einschätzen kannst. Bereite dich außerdem darauf vor, deine Ausbildung und deine Fähigkeiten zu betonen. Eine klare Kommunikation deiner fachlichen Expertise hilft dir, eine höhere Bezahlung zu verargumentieren, in dem du deinen Mehrwert für das Unternehmen unterstreichst.
- Lara Kieninger, Karriere-Expertin und Personalerin bei StepstoneWenn du dein Praktikumsgehalt verhandelst, unterstreiche deine fachliche Expertise und deinen Mehrwert für das Unternehmen.
Die Bezahlung deines Praktikums ist ein zentraler Punkt, den du natürlich nicht vernachlässigen sollten. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen, die den Mindestlohn für freiwillige Praktika festlegen. Fällt dein Praktikum in die Kategorie Pflichtpraktikum, ist es den Unternehmen allerdings nicht vorgeschrieben, eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe des Gehalts variiert stark und orientiert sich vor allem an deinen Erfahrungen, der Branche sowie der Unternehmensgröße.
Aber Geld ist nicht alles. Bedenke auch: Ein gut bezahltes Praktikum kann den Grundstein für deine spätere Karriere legen und dir helfen, deine Ausbildung erfolgreich zu gestalten. Es ist wichtig, dass du bei der Berufswahl deinen Interessen folgst. Denn nur wer Spaß an der Arbeit hat, ist langfristig erfolgreich – und damit auch attraktiv für den Arbeitsmarkt.
Lara Kieninger ist Senior Talent Acquistion Manager bei Stepstone und unterstützt seit Juni 2021 verschiedene Fachbereiche dabei, das "Perfect Match” für ihre Teams zu finden und den Bewerbungsprozess optimal zu gestalten. Als erfahrende Personalerin stand sie im Laufe ihrer Karriere sowohl verschiedenen Unternehmen als auch zahlreichen Arbeitssuchenden und Bewerber*innen beratend zur Seite. Was sind NoGos im Lebenslauf? Wie verändert KI unseren Bewerbungsprozess und welche Tipps & Tricks gibt es bei der Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch? Lara Kieninger weiß Antwort. Als Expertin und Gastautorin für das Stepstone Magazin “about work” hat sie die Trends und Entwicklungen der Arbeitswelt genau im Blick und hilft mit ihren wertvollen Insights allen Leser*innen dabei, sich in der ständig wandelnden Job-Landschaft zurechtzufinden. Zu Laras Themenschwerpunkte gehören unter anderem die Themen Gehalt, Anschreiben & Lebenslauf, Vorstellungsgespräche sowie Diversity & Inklusion.
Die Vergütung für Praktika kann stark variieren. In Deutschland erhalten viele Praktikant*innen eine Vergütung, wobei die Höhe oft von der Branche, dem Unternehmensstandort und der Größe des Unternehmens abhängt. Für freiwillige Praktika, die länger als drei Monate gehen, muss mindestens der Mindestlohn bezahlt werden.
In Deutschland sind freiwillige Praktika, die länger als drei Monate gehen, grundsätzlich vergütungspflichtig. Das bedeutet, dass 1-jährige freiwillige Praktika in der Regel mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden müssen. Für Pflichtpraktika, die Teil einer Ausbildung oder eines Studiums sind, gibt es – unabhängig von der Länge des Praktikums – keine gesetzliche Verpflichtung zur Bezahlung.
Ja, in Deutschland sind unbezahlte Praktika unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Pflichtpraktika, die im Rahmen einer schulischen oder akademischen Ausbildung absolviert werden, müssen nicht vergütet werden. Diese Pflichtpraktika sind oft an die Studien- oder Ausbildungsordnung gebunden und haben klare Vorgaben bezüglich Dauer und Zielsetzung.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Vergütung von Praktikant*innen. Sie dürfen daher theoretisch so viel verdienen, wie das Unternehmen bereit ist, zu zahlen. Für viele Praktika gibt es jedoch eine Mindestvergütung, vor allem bei freiwilligen Praktika, die länger als drei Monate dauern. Diese müssen mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden.
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