400-Euro-Mini-Jobs - geringfügige Beschäftigung |
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Von geringfügiger Beschäftigung spricht man, wenn das monatliche Gehalt/Lohn nicht mehr als 400 € beträgt. Diese Jobs werden in der Regel pauschal mit 2% besteuert und sind nur begrenzt sozialversicherungspflichtig. Sozialabgaben Alle geringfügig Beschäftigten müssen vom Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft angemeldet werden. Für Beschäftigte in Privathaushalten gilt eine Pauschale von 5% sowohl für die Kranken- als auch die Rentenkasse. Die freiwillige Zahlung zur Aufstockung des Rentenbeitrages erhöht sich somit auf 14,5%. Ausführliche Informationen sowie die notwendigen Meldeutnerlagen finden Privatleute auf der sog. Haushaltsscheck-Webseite des Verbandes der Rentenversicherer. |
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