Die private Krankenversicherung

Liegen Sie als Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze von monatlich 3.862,50 Euro? Dann ist für Sie auch die Wahl einer privaten Krankenversicherung möglich. Privat Versicherte schätzen vor allem die Flexibilität der Versicherungsform, denn der Leistungsumfang ist sehr viel individueller als bei der gesetzlichen Kasse. Von der Grundversorgung bis zur umfangreichen Vollversorgung in allen Bereichen ist theoretisch jedes Modell denkbar. Ebenso individuell werden die Beiträge bemessen. Die dafür wichtigsten Faktoren sind Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und die Krankenvorgeschichte. Sie gehen mit dem Versicherungsunternehmen einen Vertrag ein, der den von Ihnen ausgesuchten Leistungskatalog umfasst (darin muss die Kasse jedoch die vom Gesetzgeber verordnete, gesundheitliche Grundversorgung gewährleisten). Anhand der von Ihnen gewünschten Leistungen und Ihrer gesundheitlichen Konstitution wird dann der monatliche Beitrag berechnet. Die Beitragszahlungen sind demnach vollkommen unabhängig vom Gehalt. Die privaten Versicherer sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, Altersrücklagen zu bilden, um übermäßigen Beitragserhöhungen vorzubeugen. Außerdem haben die meisten Versicherer unterschiedliche Tarife in ihrem Angebot. Hier werden bestimmte Leistungen (z.B. Einzelbett und Chefarztbetreuung im Krankenhaus) zusammengefasst und als Paket angeboten. Im Gegensatz zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse, gehen Sie als privat versicherte Person einen Vertrag mit Ihrem behandelnden Arzt, Krankenhaus etc. ein. D.h. die Rechnung für die Behandlung wird direkt an Sie gerichtet und Sie reichen diese dann zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Eine direkte Abrechnung zwischen dem Behandler und der Krankenkasse, wie sie bei den gesetzlichen Kassen üblich ist, ist in der privaten Krankenversicherung die Ausnahme.

Wahl einer privaten Krankenversicherung
Informieren Sie sich ausführlich, und stellen Sie bei verschiedenen Kassen unverbindliche Probeanträge! Dabei sollten Sie in erster Linie, die Leistungsangebote vergleichen und Ihre Entscheidung nicht nur von der Beitragshöhe abhängig machen. Lassen Sie sich über verschiedene Tarife informieren. So kann es z.B. für den einen sehr wichtig sein, hohe Abdeckungen im Bereich der Zahnversorgung zu haben, während andere dies als weniger wichtig erachten. Auch ist die Vereinbarung einer bestimmten Selbstbeteiligung möglich. Diese sollte jedoch nicht prozentual festgelegt, sondern auf einen bestimmten Betrag vertraglich fixiert werden. Fragen Sie die Kassen auch nach der Stabilität Ihrer Beiträge, denn viele Anbieter locken Einsteiger mit Mindestbeiträgen, denen später hohe Tarifsteigerungen folgen.

Bevor Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie sich auch im Klaren darüber sein, dass es grundsätzlich kein Zurück mehr in die gesetzliche Versicherung gibt. Nur in wenigen Ausnahmen ist das möglich. Auch ist der Eintritt in eine private Krankenkasse meist für immer, denn der Wechsel in eine andere private Krankenversicherung lohnt in der Regel nicht, da die bis dahin angesammelten Altersrückstellungen bei der alten Krankenversicherung verbleiben.

Krankenvollversicherung und Zusatzversicherungen
Neben einer privaten Krankenvollversicherung, gibt es auch die Möglichkeit der Zusatzversicherungen, die auch gesetzlich Versicherte in Anspruch nehmen können. Dabei können individuelle Zusatzleistungen vertraglich vereinbart werden. So kann eine Krankenhauszusatzversicherung den Komfort eines Krankenhausaufenthalts erhöhen und freie Wahl des behandelnden Arztes eröffnen.

Die privaten Krankenversicherungen bieten auch Pflegezusatzversicherungen an, die bei Pflegebedürftigkeit Kosten abdecken, die über Leistungen der gesetzlichen Kassen hinaus gehen.
Lassen Sie sich von den einzelnen Unternehmen das vollständige Angebot der Versicherungsmöglichkeiten unterbreiten.

Interessant für gesetzlich Versicherte ist auch die Auslandskrankenversicherung. Sie gilt ein Jahr lang, ist recht günstig und deckt Behandlung im Ausland und den Rücktransport nach Hause ab.
Vertragsabschluss
Vor Vertragsabschluss müssen Sie sich meistens einem Gesundheitscheck unterziehen und einen Fragebogen beantworten. Hier sollten Sie ehrlich sein und auch frühere Krankheiten offen angeben, denn andernfalls riskieren Sie einen Leistungsausschluss durch die neue Krankenkasse.
Auf jeden Fall sollten Sie mit der Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung so lange warten, bis Sie die schriftliche Bestätigung des Vertrages durch die neue Krankenkasse haben. Freiwillig Versicherte können jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten aus der gesetzlichen Krankenkasse austreten.
Links
Kontaktadressen und Telefonnummern der Versicherungsunternehmen sind auf der Homepage des Verbunds der Privaten Krankenversicherungen aufgelistet.
 

Stand: 2004

 
 

 

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