Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ein Bestandteil des Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland.Da die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist, muss sich jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt die monatliche Grenze von derzeit 3.862,50 EUR nicht übersteigt, in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Davon ausgenommen sind Beamte und Selbständige, aber auch Studenten, die nicht mehr über die Familienversicherung abgesichert sind. Übersteigt das monatliche Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, die übrigens jährlich angepasst wird, entfällt die Pflichtversicherung und der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich entweder freiwillig weiter bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern oder zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Der Arbeitnehmer übernimmt die Hälfte der monatlich zu zahlenden Beiträge, bei den privaten Krankenversicherungen jedoch nur bis zur Höhe der durchschnittlichen Höchstsätze der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich
Obwohl die meisten Leistungen der Krankenkassen gesetzlich festgelegt sind, ergeben sich Unterschiede bei der Beitragshöhe, dem Service und den Zusatzleistungen.

Freie Wahl der Krankenkasse
Unabhängig von Ihrem Beruf oder Ihrem Arbeitgeber können Sie die Krankenkasse frei wählen.

Leistungen
Die Grundabsicherung ist gedeckt. Doch für wen lohnt sich eine Zusatzversicherung?

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Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich
Anders als beispielsweise bei der Rentenversicherung, gibt es für die gesetzlichen Krankenkassen keinen festgelegten einheitlichen Beitrag. Dies bedeutet, dass die Kassen die Höhe ihrer Beiträge selber festlegen. Im Schnitt liegt die Beitragshöhe derzeit bei 14% des Einkommens, im Vergleich können die Beiträge einzelner Kassen allerdings um einige Prozentpunkte auseinander liegen. Ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung kann Ihnen und Ihrem Arbeitgeber eventuell jeweils Einsparungen bis zu 70 EUR monatlich bringen.

Hier können Sie sich die für Sie günstigste Kasse errechnen lassen: Krankenkassen-Recherche.

Große Unterschiede in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es grundsätzlich nicht. Nahezu 95 Prozent aller Leistungen sind durch den Gesetzgeber einheitlich geregelt, nur für 5 Prozent ergibt sich ein Ermessensspielraum. Im Zuge der Veränderungen durch die Gesundheitsreform (link zum aktuellen Beitrag) und aufgrund der desolaten finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenkassen wird dieser Spielraum jedoch immer stärker ausgenutzt. So können von Kasse zu Kasse unterschiedliche Übernahmeregelungen bei ambulanten Vorsorgekuren, Rehabilitationskuren, alternativen Heilmethoden und Zusatzimpfungen bestehen.

Im Leistungsvergleich können Sie sich ermitteln, welche Leistungen von welcher Kasse gezahlt werden: Krankenkassen-Leistungsvergleich.

Die Zuzahlungen, die Sie z. B. für Arznei- Verband- und Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhäuser und Zahnersatz zu leisten haben, sind gesetzlich geregelt und somit bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.

Bei der Wahl Ihrer zukünftigen Krankenkasse sollten Sie sich jedoch nicht nur vom Beitragssatz leiten lassen. Weitere wichtige Kriterien sollten auch der Service der Krankenkasse, eine schnelle Antragsbearbeitung, persönliche und kompetente Ansprechpartner und die Öffnungszeiten sein.
Große Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt es bei der Anzahl der Geschäftsstellen und der Erreichbarkeit. Wer Wert auf persönlichen Kontakt legt, sollte auf ein möglichst dichtes Filialnetz. Wer seine Krankenkasse nur per Post, Telefon, E-Mail oder Fax kontaktiert ist auch bei einer virtuellen Krankenkasse ohne Geschäftsstelle gut aufgehoben. www.ABC-der-Krankenkassen.de oder auch www.g-k-v.com.
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Freie Wahl der Krankenkasse
Egal, ob Sie sich pflicht- oder freiwillig versichern, die Wahl der Krankenkasse steht allen Arbeitnehmern frei. Derzeit existieren über 200 gesetzliche Krankenkassen, unter ihnen die allgemeinen Ortskrankenkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen und die Ersatzkassen. Prinzipiell können Sie Ihre Krankenkasse unter den geöffneten Krankenkassen frei wählen. Derzeit existieren nur einige Betriebskrankenkassen, die sich nicht geöffnet haben und nur Betriebsangehörige versichern. Eine geöffnete Krankenkasse darf Ihre Mitgliedschaft nicht ablehnen. Ebenfalls ist eine Ablehnung wegen schwerwiegenden Vorerkrankungen nicht zulässig.

Mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Krankenkasse kündigen und in eine andere Kasse wechseln. An die neue Kasse sind Sie dann für mindestens 18 Monate gebunden und können in dieser Zeit nicht mehr wechseln. Ausnahme: Ihre neue Krankenkasse erhöht die Beiträge oder Sie wollen in eine private Kasse wechseln. Dann können Sie jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen.

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Leistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen ihren Mitgliedern Leistungen zur Verfügung, die der Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung sowie deren Früherkennung dienen. Ferner stehen Sie für die Behandlung einer Krankheit gerade. Für Frauen gibt es außerdem besondere Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Gleichzeitig gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. D.h. die Gesetzlichen Kassen erbringen grundsätzlich nur Leistungen, die 'ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind'. Was dies bedeutet und welche Leistungen diese Grundsätze umfassen, wird über Richtlinien festgelegt. So dürfen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erst bezahlt werden, wenn ein Bundesausschuss diese Methoden als positiv bewertet hat.

Gehen Leistungen der Ärzte über das medizinisch notwendige Maß hinaus, dann muss der Patient diese Behandlungen selber bezahlen. Dies gilt beispielsweise für kosmetische Eingriffe, Reiseimpfungen u.ä. aber auch für bestimmte alternative Heilmethoden oder Vorsorgemaßnahmen. Ihr Arzt sollte Sie auf jeden Fall darüber aufklären, bevor er Methoden anwendet, die Ihre Krankenkasse nicht bezahlt. Sind Sie sich dennoch unsicher, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse vorab anfragen, ob sie die Leistung übernimmt. Denken Sie auch an den Ermessensspielraum, den Ihre Kasse für einige Leistungen hat. Ein Gespräch mit Ihrem Berater und die Frage nach kulanter Abwicklung kann sich eventuell lohnen.

Für Zahnersatz oder Kieferregulierungen bezahlt die Kasse nur noch dieses Jahr und zwar 50% der anfallenden Kosten. Dieser Zuschuss lässt sich auf 60% erhöhen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie regelmässig zur Kontrolle waren. Lassen Sie also Ihr Bonusheft bei jedem Zahnarztbesuch stempeln und bewahren Sie es gut auf, denn Sie müssen es bei Ihrer Kasse vorlegen, wenn Sie einen Zuschuss beantragen. Reden Sie unbedingt vor Ihrer Behandlung mit Ihrer Krankenkasse. Ihr Zahnarzt wird Ihnen dafür einen Kosten- und Heilplan erstellen, der von der Krankenkasse geprüft wird.

Seit der Gesundheitsreform 2004 wurde die Zahlung einer Praxisgebühr von 10 Euro eingeführt. Diesen Betrag muss der Patient pro Quartal beim erstmaligen Besuch eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten zahlen. Des weiteren haben die gesetzlichen Krankenkassen einige Leistungen aus ihrem Katalog gestrichen. So beteiligen sie sich nur noch an den Brillenkosten für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbehinderte Patienten. Auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden in der Regel nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. In Anbetracht dessen kann sich der Abschluss einer Zusatzversicherung lohnen.

Zusätzlich privat versichern?
Eine private Zusatzversicherung muss komplett aus eigener Tasche bezahlt werden. Es gibt unterschiedliche Angebote von Versicherern die verschiedene Zusatzleistungen abdecken: Von er Aufstockung der Kostenübernahme bei Zahnersatz bis hin zur Privatbehandlung beim Krankenhausaufenthalt. Wer sich für eine Zusatzversicherung entscheidet sollte sich also vorab genau überlegen, welche Leistungen ihm wirklich wichtig sind. Muss ich wirklich eine Zusatzversicherung abschließen, wenn ich einmal in 10 Jahren eine neue Brille benötige? Andererseits kann sich eine erhöhte Kostenübernahme bei Zahnersatz schnell bezahlt machen. Stellen Sie für sich eine Liste der Dinge zusammen, die Ihnen wichtig sind und lassen Sie sich Angebote von mehreren Versicherern erstellen. Vergleichen Sie nicht nur die Beiträge, sondern auch die tatsächlich abgedeckten Zusatzleistungen (nicht jedes Naturheilverfahren fällt unter die Kostenübernahmen für alternative Heilmethoden!) und lassen Sie sich ausführlich beraten. Bei Reisen sollten Sie grundsätzlich über eine zusätzliche Versicherung nachdenken. Diese kostet in der Regel nicht sehr viel und sichert Ihnen ärztliche Versorgung in ihrem Urlaubsland, denn die gesetzliche Krankenkasse kommt nur für Behandlungen innerhalb der EU auf und zahlt i.d.R. keine Rücktransporte.

Links
Die Kontaktadressen der Krankenkassen sowie weitere umfangreiche Informationen zu den Beitragssätzen und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter: Krankenkassen-Recherche sowie auf www.ABC-der-Krankenkassen.de oder auch www.g-k-v.com.

 

Stand: 2004

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