Die gesetzliche KrankenversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ein Bestandteil des Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland.Da die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist, muss sich jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt die monatliche Grenze von derzeit 3.862,50 EUR nicht übersteigt, in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Davon ausgenommen sind Beamte und Selbständige, aber auch Studenten, die nicht mehr über die Familienversicherung abgesichert sind. Übersteigt das monatliche Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, die übrigens jährlich angepasst wird, entfällt die Pflichtversicherung und der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich entweder freiwillig weiter bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern oder zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Der Arbeitnehmer übernimmt die Hälfte der monatlich zu zahlenden Beiträge, bei den privaten Krankenversicherungen jedoch nur bis zur Höhe der durchschnittlichen Höchstsätze der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich |
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Freie Wahl der Krankenkasse |
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Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich Anders als beispielsweise bei der Rentenversicherung, gibt es für die gesetzlichen Krankenkassen keinen festgelegten einheitlichen Beitrag. Dies bedeutet, dass die Kassen die Höhe ihrer Beiträge selber festlegen. Im Schnitt liegt die Beitragshöhe derzeit bei 14% des Einkommens, im Vergleich können die Beiträge einzelner Kassen allerdings um einige Prozentpunkte auseinander liegen. Ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung kann Ihnen und Ihrem Arbeitgeber eventuell jeweils Einsparungen bis zu 70 EUR monatlich bringen. Hier können Sie sich die für Sie günstigste Kasse errechnen lassen: Krankenkassen-Recherche. Große Unterschiede in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es grundsätzlich nicht. Nahezu 95 Prozent aller Leistungen sind durch den Gesetzgeber einheitlich geregelt, nur für 5 Prozent ergibt sich ein Ermessensspielraum. Im Zuge der Veränderungen durch die Gesundheitsreform (link zum aktuellen Beitrag) und aufgrund der desolaten finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenkassen wird dieser Spielraum jedoch immer stärker ausgenutzt. So können von Kasse zu Kasse unterschiedliche Übernahmeregelungen bei ambulanten Vorsorgekuren, Rehabilitationskuren, alternativen Heilmethoden und Zusatzimpfungen bestehen. Im Leistungsvergleich können Sie sich ermitteln, welche Leistungen von welcher Kasse gezahlt werden: Krankenkassen-Leistungsvergleich. Die Zuzahlungen, die Sie z. B. für Arznei- Verband- und Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhäuser und Zahnersatz zu leisten haben, sind gesetzlich geregelt und somit bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Bei der Wahl Ihrer zukünftigen Krankenkasse sollten Sie sich jedoch nicht nur vom Beitragssatz leiten lassen. Weitere wichtige Kriterien sollten auch der Service der Krankenkasse, eine schnelle Antragsbearbeitung, persönliche und kompetente Ansprechpartner und die Öffnungszeiten sein. Große Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt es bei der Anzahl der Geschäftsstellen und der Erreichbarkeit. Wer Wert auf persönlichen Kontakt legt, sollte auf ein möglichst dichtes Filialnetz. Wer seine Krankenkasse nur per Post, Telefon, E-Mail oder Fax kontaktiert ist auch bei einer virtuellen Krankenkasse ohne Geschäftsstelle gut aufgehoben. www.ABC-der-Krankenkassen.de oder auch www.g-k-v.com. | |
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Freie Wahl der Krankenkasse |
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Links Stand: 2004 |
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