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Haben Sie für mindestens ein Jahr Ihre Berufstätigkeit unterbrochen, gelten Sie als ‚BerufsrückkehrerIn'. Nach wie vor sind es überwiegend die Frauen, die während einer Elternzeit ihren Job aufgeben. Ist die Elternzeit vorbei stellt sich die Frage des Wiedereinstiegs in den Beruf. Bei den meisten Frauen existiert der Arbeitsvertrag mit dem ehemaligen Arbeitgeber noch und sie haben somit Anspruch auf Wiedereinstellung auf ihre Stelle. Für andere Frauen stellt sich die Lage oft komplizierter dar: Der ehemalige Arbeitgeber oder ein ruhender Arbeitsvertrag existieren nicht mehr; das fachliche Wissen ist nicht mehr auf dem neuesten Stand; der Kontakt zum Arbeitsmarkt ist abgebrochen und der eigene Wert als Arbeitskraft kann nicht eingeschätzt werden.
Für alle, die den Wiedereinstieg in den Beruf planen gilt die gleiche Empfehlung: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre berufliche Rückkehr! Zeigen Sie Engagement gegenüber Ihrem Arbeitgeber Halten Sie Kontakt zum Arbeitgeber, bestehen Sie darauf, dass Sie an internen Schulungen teilnehmen und übernehmen Sie, wenn möglich, Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen. So bleiben Sie fachlich am Ball und werden in Ihrem Unternehmen nicht ‚vergessen'. Auch die Agentur für Arbeit kann helfen
Wenn Sie nicht zurück können in ein bestehendes Arbeitsverhältnis, dann sollten Sie sich frühzeitig um einen Beratungstermin bei Ihrem Arbeitsamt kümmern. Bereits seit 1998 gibt es bei den Arbeitsagenturen spezielle Ansprechpartner, die sich um die Belange von Frauen und BerufsrückkehrerInnen kümmern. Darüber hinaus gibt es von der Arbeitsagentur einige (wenige) Programme für Wiedereinsteiger. So kann beispielsweise der Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn er erfahrungsgemäß schwer vermittelbare BerufsrückkehrerInnen oder Alleinerziehende einstellt. Zusätzlich werden Trainings- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Berufsorientierungskurse angeboten. Frauenspezifischen Wiedereinstiegsprogramme dauern i.d.R. zwischen sechs Monaten und einem Jahr und können entweder in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Für die Kinderbetreuung während der Kurse können Sie einen Kostenzuschuss beantragen. Ganz fortschrittliche Ämter bieten auch eigene Betreuungsmöglichkeiten an. Wie genau Sie Hilfe und Förderung in Anspruch nehmen können, sagt Ihnen der zuständige Ansprechpartner in der Arbeitsagentur, der Sie auch über Förderungen für Existenzgründungen informieren kann.
Konzentrieren Sie sich auf Ihre Stärken Als Wiedereinsteigerin sollten Sie Ihr Licht auf gar keinen Fall unter den Scheffel stellen. Auch bei hoher Arbeitslosigkeit gibt es gute Chancen für die berufliche Rückkehr. Nutzen Sie Teilzeitangebote oder informieren Sie sich über Zeitarbeit. Und konzentrieren Sie sich auf Ihre Stärken, denn für Arbeitgeber bieten Sie genügend Vorteile: Dass Sie sich mit der Rückkehr in den Beruf intensiv befassen zeigt, dass Sie eine hochengagierte und motivierte Arbeitskraft sind. Wer außerdem eines oder mehrere Kinder betreut und den Haushalt organisiert hat, ist versiert, stress-resistent und hat soziale Kompetenz. |
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Wenn Sie trotz Kind und Familie Ihren Beruf weiter ausüben möchten, ist die geeignete Unterbringung Ihres Kindes das A und O. Kinder unter 3 Jahren können in einer Krippe untergebracht werden, 3- bis 6-jährige einen Kindergarten besuchen und Schulkinder nach der Schule in einem Hort betreut werden. Leider sind die Möglichkeiten hierfür oft unzurechend und kostspielig. Zwar gibt es seit 1999 das gesetzlich festgeschriebene Recht auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren, die praktische Umsetzung scheitert aber häufig an den leeren Kassen der Länder und Gemeinden. Die Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren, ist allenfalls in den neuen Bundesländern gegeben. Dort ist das Angebot an ganztägigen Betreuungsplätzen wesentlich größer als in den alten Ländern. Betreuungszeiten von 08.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 oder eine komplett fehlende Nachmittagsbetreuung sind eher der Normalfall und ermöglichen den Frauen die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung nur sehr schwer. Wichtig ist deshalb, sich rechtzeitig auf den Weg zu machen und Angebote in Wohnort- bzw. Arbeitsplatznähe zu erkunden.
Im Osten sind nahezu alle Unterbringungsangebote in öffentlicher Hand. Ganz kostenlos ist der Kita-Platz deshalb nicht, die monatlichen Beiträge sind jedoch je nach Einrichtung unterschiedlich. Informationen und Antragsunterlagen gibt es beim örtlichen Familien- bzw. Jugendamt. Einige wenige Angebote gibt es auch von freien Trägern wie der AWO, dem DRK, dem Internationalen Bund für Sozialarbeit oder der Kirche. In den alten Bundesländern sind nur rund 60% der Kitas, Krippen und Horte öffentlich finanziert. Einen der entsprechend wenigen Plätze zu ergattern gestaltet sich dort oft schwierig. Viele, besonders größere, Betriebe bieten Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit eines Betriebskindergartens an. Auch hier sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber über Kapazitäten, Kosten und Konditionen erkundigen. Manchmal liegen die Wartefristen bei einem Jahr und mehr. In Ihrem Betrieb gibt es noch keine Kinderbetreuung? Schließen Sie sich mit anderen Eltern zusammen und fragen Sie Ihren Arbeitgeber: Vielleicht stoßen Sie ja auf offene Ohren und können die Einrichtung eines Betriebskindergartens initiieren....
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Private Tagespflege
Die private Tagespflege ist eine Alternative zur Unterbringung in Kita oder Krippe und wird meist für Kinder unter drei Jahren genutzt. Sie können eine private Betreuer(in) engagieren, die zu Ihnen nach Hause kommt oder Ihr Kind zu einer Tagesmutter oder in eine Pflegefamilie bringen. Manche Gemeinden betreiben Kontaktbörsen zur Vermittlung geprüfter Tagesmütter und geben Zuschüsse für die Tagesmutter-Betreuung, fragen Sie also frühzeitig beim örtlichen Jugend- bzw. Familienamt nach. Dort sollten Sie sich auch über die rechtlichen Vorschriften für die Beschäftigung einer privaten Betreuung informieren, denn damit schließen Sie einen Vertrag zwischen Privatpersonen und sollten wissen, welche Regelungen es hinsichtlich Versicherung, Krankheit, Urlaub etc. gibt.
Für ein Au-Pair bezahlen Sie in der Regel ein Taschengeld von mindestens 200 €, eine kostenlose Unterbringung (eigenes Zimmer) muss vorhanden sein. Für die Verpflegung sollten Sie ca. 150 € pro Monat kalkulieren. Dazu kommt eine Anmeldegebühr von 30 € und Vermittlungskosten in Höhe von ca. 400 €. Die Nachfrage nach Au-Pair-Mädchen ist sehr groß, so dass Sie mit Wartezeiten rechnen sollten. Es ist daher zu empfehlen, mit der Suche rechtzeitig zu beginnen. Im günstigsten Fall haben sie in sechs bis acht Wochen ein Au-Pair gefunden, es kann aber auch bis zu vier Monate dauern.
Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten Diese Einrichtungen haben ihren Ursprung in den antiautoritären "Kinderläden" der späten sechziger Jahre. Außer dem Namen haben Sie aber meist nichts mehr mit jenen gemeinsam. üblich ist in den "Kilas" eine Beteiligung der Eltern am Erziehungskonzept und an allen anfallenden Arbeiten, wie Putzen, Kochen, Verwaltung und natürlich der Beaufsichtigung der Kinder. Wenn Sie gemeinsam mit anderen Eltern aktiv werden wollen und die Betreuung Ihrer Kinder selber in die Hand nehmen, sollten Sie sich dennoch beim Jugendamt oder beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Starthilfen, finanziellen Zuschüssen oder anderer Unterstützung erkundigen. Die Kosten für einen Kita-Platz, Kila-Platz, die Tagespflege und für die Eltern-Kind-Gruppen sind einkommensabhängig und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Für einen Ganztagsplatz sind monatlich zwischen ca. 50 € und 500 € zu berappen, bei einer Teilzeitbetreuung reduziert sich der Betrag entsprechend.
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Eltern, die in Deutschland ihren festen Wohnsitz haben erhalten Kindergeld für jedes Kind unter 18 Jahren. Dies gilt auch für Stiefeltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern. Über das 18. Lebensjahr hinaus kann auch Kindergeld gezahlt werden, wenn das Kind arbeitslos ist (gilt für Kinder im Alter zwischen 18-21 Jahren), und wenn Ihr Kind sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet (gilt bis zu einem Alter von max. 27 Jahren). Für behinderte Kinder gibt es noch weitergehende Leistungsansprüche. Den Antrag für das Kindergeld stellen Sie bei der Familienkasse Ihres Arbeitsamtes, welche das Kindergeld auch auszahlt. Das Kindergeld beträgt jeweils 154 € monatlich für die ersten drei Kinder und 179 € für jedes weitere Kind.
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