Arbeiten in der Türkei

Arbeiten in der Türkei

   
Voraussetzungen Gegebenheiten
   
  Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  Stellensuche
  Anerkennung von Ausbildungen

  Arbeitsmarkt
  Arbeitsrecht
  Löhne
  Sozialversicherung
  
 

Voraussetzungen

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Bei Aufenthalten von bis zu drei Monaten benötigt man für die Türkei kein Visum. Eine Arbeitserlaubnis wird vom Konsulat oder vom zuständigen Ministerium (dauert etwas länger!) bei Vorlage eines Arbeitsvertrages mit einem türkischen Arbeitgeber ausgestellt.

Stellensuche
Die türkischen Arbeitsämterwerden in der Regel eher bei öffentlichen Ausschreibungen eingeschaltet, weniger bei Firmenstellen. Die Zentralebefindet sich in Ankara.
Is ve Isci Bulma Kurumu (IIBK), Saglik Sokak No: 1 ( Abdi Ipekçi Parki Içi ), TR - Sihhiye-ANKARA, Tel.: (0090) 312 - 433 43 58 oder - 431 21 95 / 40 oder 25 oder - 431 21 80 Fax: (0090) 312 - 425 84 51 oder 435 33 57

Deshalb sollte zuerst Zentrale Internationale Arbeitsvermittlung ZAV(Tel.: 0228/713-0) des deutschen Arbeitsamtes konsultiert werden.

Nicht kostenlos ist der Service privater "Beratungsbüros" in der Türkei. Sie vermitteln vor allem technische und kaufmännische Stellen auf mittlerer und höherer Ebene. Besonders beliebt in der Türkei als Arbeitnehmer sind Türkischstämmige, die eine zeitlang in Deutschland gelebt und gearbeitet haben oder dort sogar aufgewachsen sind. Ihnen werden "deutsche" Tugenden wie Disziplin und Gründlichkeit zugeschrieben. Für diese Gruppe hat das Institut für deutsche Wirtschaft in Köln (IW) eine Schnittstelle aufgebaut, die seit Anfang 2000 Koordinierungsstelle für berufliche Mobilität und Integration im Ausland gGmbH- kurz KMI (zuvor KFR) - heißt. Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit und der deutsch-türkischen Industrie- und Handelskammer werden seit September 1997 grenzüberschreitende Jobtage veranstaltet, der Online-Stellenmarkt ist im Wachsen begriffen. Vor allem für Rückkehrer ist immer auch ein Blick in die türkische Presse - v.a. die Hürriyet und Milliyet - ratsam. Leider fehlt in den Deutschlandausgaben der Stellenteil. http://www.kmi-online.de


Anerkennung von Ausbildungen
Eine verbindliche Regelung der Anerkennung deutscher Studien und Prüfungsleistungen in der Türkei gibt es derzeit noch nicht. Auskunft gibt die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer. Alman-Türk Ticaret ve Sanayi Odasi Muallim Naci Cad. 118/4 TR-80840 Ortaköy-Istanbul Telephon: 0090 212 259 11 95/6, 259 08 40 Telefax: 0090 212 259 19 39
 


Gegebenheiten

Arbeitsmarkt

Trotz Wirtschaftsbooms ist die Zahl der Arbeitslosen in der Türkei sehr hoch. Nach Schätzungen übersteigt sie die 20%-Marke. Offizielle Quellen wussten stets nur von 6 bis 9 %, weil bis 1999 die Arbeitsämter wegen fehlender Arbeitslosenversicherung nur in seltenen Fällen bei der Stellensuche eingeschaltet wurden. Unzureichende Qualifikation und fehlende Ausbildungschancen sorgen in der Türkei für einen Facharbeitermangel. Die Landflucht und die daraus folgende Ballung in den Metropolen Istanbul, Ankara und Izmir verschärfen die Arbeitsmarktsituation noch. Da das Land aus kulturell-religiösen Gründen auf lange Sicht in Europa das höchste Bevölkerungswachstum aufweisen wird, dürfte sich an dieser schwierigen Situation auch langfristig wenig ändern.


Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist in der Türkei seit dem Arbeitsgesetz von 1971 auch nach westeuropäischen Maßstäben modern geregelt. Allerdings rangiert die Wochenarbeitszeit mit 45 Stunden weiterhin am oberen Rand einer europäischen Skala. An Feiertagen wird der Tagelohn weiterbezahlt, Arbeiternehmer, die an diesen Tagen trotzdem arbeiten, können mit dem Doppellohn rechnen. Der Anspruch auf Jahresurlaub steigt mit der Beschäftigungsdauer, der deutsche Standard wird so erst nach 15 Arbeitsjahren erreicht. Arbeitsverhältnisse über ein Jahr und länger müssen mit einem Arbeitsvertrag festgelegt werden. Der Arbeitnehmer hat auf Wunsch aber auf alle Fälle das Recht auf eine Bescheinigung, aus der die allgemeinen und besonderen Bedingungen ersichtlich sind. Probezeit ist längstens ein Monat, die Kündigungsfrist beträgt je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses zwei bis acht Wochen. Wichtig zu wissen in einem islamischen Land: Frauen und Männer sind arbeitsrechtlich gleichgestellt.

 

Sozialversicherung
Arbeitnehmer in der Türkei, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages beschäftigt sind, werden bei der Anstalt Sosyal Sigortalar Kurumu - kurz SSK - versichert, die Schutzleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen, Behinderungen, Berufskrankheiten bietet sowie ein Sterbegeld ausbezahlt und für Altersversorgung zuständig ist. Arbeitnehmer, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, das seinen Hauptsitz in der Bundesrepublik hat, können nach einem bilateralen Abkommen vom 30.04.1964 ihre Angehörigkeit der deutschen Sozialversicherung behalten. Für Selbständige gelten Sonderregelungen und eine andere Versicherung. Rentenanspruch gibt's bei Männern nach 25 und bei Frauen nach 20 Arbeitsjahren, aber nur bei Nachweis von mindestens 5000 Arbeitstagen, an denen Beiträge bezahlt wurden.

Der Mutterschaftsurlaub umfasst die 42 Tage vor und 42 Tage nach der Geburt Ihres Kindes. Danach können Sie für längstens 1,5 Jahre in Mutterschaftsurlaub gehen oder aber Ihre Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohn verkürzen. Das Mutterschaftsgeld entspricht dem Krankengeld.
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr (in Ausbildung bis zum 22. Lebensjahr) gibt es Kindergeld. Das ist aber sehr wenig, zur Zeit ca. 20 DM im Monat.

Wenn Sie arbeitslos werden, erhalten Sie nach 6 Karenztagen Arbeitslosengeld. Die Höhe der Leistungen entspricht bei Arbeitern 40% des Lohnes und bei Angestellten 50% des Gehaltes. Arbeitslosengeld wird mindestens zwei, höchstens jedoch fünf Monate lang gezahlt.

Löhne
Die niedrigeren Lebenshaltungskosten können die im Vergleich zu Deutschland deutlich geringeren Lohn- und Gehaltszahlungen nicht ausgleichen. Allerdings sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers - Mittagessen, Arbeitskleidung etc. - in der Türkei häufiger. Der Mindestlohn der Arbeitnehmer wird durch einen Mindestlohnausschuss geregelt. Der in der Türkei beschäftigte deutsche Arbeitnehmer muss keine Sorge vor der hohen Inflationsrate haben - eine automatische Inflationsanpassung von 30-40% zweimal jährlich ist die Regel.

 

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