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Gute Arbeitszeugnisse sind bei einer Bewerbung sehr wichtig. Doch ist
bei Zeugnissen nicht alles Gold was gut klingt. Für die Bewertung der
Arbeitsleistungen gibt es festgelegte Formulierungen und für Charakterschwächen
und Fehlleistungen gibt es sogar regelrechte "Geheimcodes". Sie sollten
also darauf achten, dass in Ihren Zeugnissen nichts steht, was negativ
ist oder nicht der Wahrheit entspricht. Dabei muss nicht immer böser Wille
dahinter stecken. Manch Zeugnis unerfahrener Chef merkt gar nicht, was
er Ihnen für ein schlechtes Zeugnis ausstellt.
Auch falls Ihr Arbeitgeber zu denen gehört, die sich mit "so etwas" gar
nicht beschäftigen möchten und Sie Ihr Zeugnis selbst schreiben lässt,
können Sie sich hier über die wichtigsten Formulierungen und Fallstricke
informieren.
Übrigens: Falls Sie vermeiden möchten, dass der Stellenausschreiber,
bei dem Sie sich bewerben möchten, sich bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber
nach Ihnen erkundigt, können Sie den Briefkopf des Zwischenzeugnisses
unkenntlich machen. Natürlich gilt dies nur für aktuelle Beschäftigungsverhältnisse.
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Drohende Fallstricke
Zeugnisaufbau
Zeugnisbewertungen
Geheimcodes
Drohende Fallstricke
Gesetzgebung und Rechtsprechung verlangen von den Zeugnissen eine wohlwollende
Grundhaltung gegenüber dem Arbeitnehmer. Die Wertungen dürfen dem weiteren
beruflichen Werdegang des ehemaligen Mitarbeiters nicht unnötig hinderlich
sein. Einzelne Fehlleistungen etwa, die untypisch für das Verhalten des
Arbeitnehmers sind, haben im Zeugnis keinen Platz.
Was diese Regelungen im Einzelnen bedeuten, liegt im jeweiligen Ermessen
des Zeugnisausstellers und des Zeugnisempfängers. Da nimmt es nicht Wunder,
dass Arbeitszeugnisse einerseits sehr häufig zum Streitfall werden und
andererseits die Schreiber dieses Dokumentes sich manche Verklausulierungen
haben einfallen lassen, die nur schwer durchschaubar sind. Inzwischen
kursieren regelrechte Geheimcodes negativer Bewertungen, die es Vorgesetzten
ermöglichen, in belobigend klingenden Sätzen geradezu "vernichtende" Einschätzungen
unterzubringen. Auch besteht die Gefahr, dass ungeübte Zeugnisschreiber
trotz guten Willens ihrem verdienten Mitarbeiter krasses Fehlverhalten
bescheinigen.
Unterziehen Sie Ihr Arbeitszeugnis also umgehend einer sorgfältigen Prüfung
auf solche verhängnisvolle Formulierungen. Am besten, Sie schreiben Ihr
Zeugnis selbst. Bei der Arbeitsbelastung in vielen Personalabteilungen
bedient man sich heute gern eingereichter Vorlagen. Der Vorteil für Sie
liegt auf der Hand: Sie minimieren Fehlerquellen und können darauf hoffen,
dass Ihr Vorgesetzter sich nicht mehr die Mühe macht, die vorgeschlagenen,
unterschriftsreifen Formulierungen aufwendig umzuschreiben. Ganz abgesehen
davon, dass dieses Vorgehen Ihnen viel Wartezeit ersparen kann.
Natürlich läuft es nicht immer wunschgemäß. Immer wieder tauchen in Arbeitszeugnissen
inakzeptable oder gar unstatthafte Wendungen auf. Da hilft nur die Bitte
um Nachbesserung und im Weigerungsfall der Gang vors Arbeitsgericht. Doch
um Ihr Zeugnis schreiben und anschließend beurteilen zu können, ob es
auch keine Fallstricke enthält, müssen Sie zunächst einmal wissen, wie
dieses wichtige Dokument aufgebaut sein muss und welche Formulierungen
es enthalten sollte und welche nicht.
Zeugnisaufbau
Das Zeugnis sollte mit einer nüchternen Beschreibung Ihres letzten Beschäftigungsverhältnisses
beginnen: "Herr/Frau Soundso war bei Firma XYZ in der Zeit von … bis …
als Diesundjenes angestellt." Es folgt die Auflistung der zentralen Arbeitsbereiche
("Ihm/ihr oblag …"). Die nächsten Absätze sollten eine genaue Beschreibung
Ihrer Arbeitsinhalte und -gegenstände bringen. Achten Sie darauf, dass
keine wesentlichen Aufgaben vergessen wurden und dass die relevantesten
Punkte zuerst genannt werden. Nur so können Sie sich in Ihrer Bewerbung
auch auf die entsprechenden Erfahrungen berufen.
Der Beschreibung folgt die Bewertung. Zunächst sollte auch hier eine
allgemeine Einschätzung Ihrer Leistungen erfolgen ("Herr/Frau Soundso
hat alle ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen (vollsten) Zufriedenheit
erledigt"). Danach werden die besonderen Leistungen in ihren Zusammenhängen
erwähnt und Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen
einer Wertung unterzogen. Ein gutes Zeugnis darf ein Bedauern über das
Ausscheiden eines verdienten Mitarbeiters enthalten und wird von den "besten
Wünschen" für die berufliche Zukunft abgeschlossen.
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Bewertungen
Freunden der deutschen Sprache bereiten Arbeitszeugnisse keine Freude.
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber bescheinigt, Sie hätten die Ihnen "übertragenen
Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt", lässt sich das gar
nicht mehr sinnvoll steigern. Dass Sie das "stets" getan haben, sollte
die Formulierung eigentlich beinhalten, sonst wären Ihre Vorgesetzten
ja nicht "voll" zufrieden. Entweder ist etwas voll oder nicht. "Vollst"
etwa ist eine Steigerung, die Logik und Sprache nicht zulassen; Arbeitszeugnisse
jedoch schon.
Sie haben also die gestellten Aufgaben zur vollen Zufriedenheit Ihres
Arbeitgebers erfüllt? Klingt schön, bedeutet jedoch bloß eine mittelmäßige
Drei. Erst wenn Sie - scheinbar überflüssigerweise - bestätigt bekommen,
dies "stets" erreicht zu haben, können Sie von einem "guten" Zeugnis sprechen.
Sie ahnen es schon: Die übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit
erfüllt zu haben, drückt die Note Eins aus.
Schlechtere Bewertungen können zu einem ernsten Hindernis für Ihr weiteres
berufliches Fortkommen werden. Drückt Ihr Arbeitszeugnis die bloße Zufriedenheit
Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeit aus, beschert Ihnen das nicht etwa
ein "befriedigend", sondern lediglich ein "ausreichend". Sollte die Zufriedenheit
sogar nur "im Großen und Ganzen" hergestellt worden sein oder Ihre Leistungen
schlicht "den Erwartungen entsprochen" haben, waren sie im Zeugnisdeutsch
mangelhaft. Als "unzureichend" (Note Sechs) werden Sie bewertet, wenn
lediglich Ihr "Bemühen" konstatiert wurde, die wichtige Zufriedenheit
Ihrer Vorgesetzten zu erreichen oder Ihr Bestreben um die Einhaltung von
Terminen (scheinbar) gelobt wird.
Sie sehen also, selbst schlechte Noten werden noch positiv umschrieben,
was aber nichts an Ihrer Wertung ändert. Immerhin sind diese Zeugnisnoten
weit verbreitet und lassen sich einfach merken. Schwieriger wird es in
den Abschnitten, die Ihre Arbeit detaillierter bewerten.
Geheimcodes
Sie haben schon gemerkt, positiv klingende Formulierungen können im Zeugnis
negative Wertungen transportieren. Das ist besonders dann der Fall, wenn
offensichtliche Nebensächlichkeiten lobend herausgestrichen werden. Ein
Hohelied auf Ihre Pünktlichkeit bedeutet, dass dem Zeugnisschreiber zu
Ihren Arbeiten aber auch gar nichts Positives eingefallen ist.
Besondere Vorsicht ist bei den netten Wendungen angebracht, die Ihr Verhältnis
im Kollegenkreis beschreiben. Hinter dem geselligen Mitarbeiter verbirgt
sich der Alkoholiker, während der einfühlsame Kollege häufig durch sexuelle
Annäherungsversuche unangenehm aufgefallen ist. Das heißt nun aber nicht,
dass ein Zeugnis mit möglichst wenigen Bewertungen vorzuziehen wäre, im
Gegenteil! Gerade auch der Verzicht auf zu erwartende Beurteilungen kann
eine schlimme Anklage sein. Wenn Sie in Ihrem ehemaligen Betrieb Führungsaufgaben
übernommen hatten, im Zeugnis aber nur nachgeordnete Tätigkeiten bewertet
werden, heißt das nichts anderes, als: Sie sind ein Versager! Fehlt beispielsweise
bei Buchhaltern oder Kassierern die Bestätigung, sie hätten korrekt oder
zuverlässig gearbeitet, vermutet der Leser Unregelmäßigkeiten.
Auch die Reihenfolge spielt eine große Rolle. Wenn die Arbeitsplatzbeschreibung
an erster Stelle würdigt, Sie hätten die Urlaubsplanung der Abteilung
verwaltet, Ihre Arbeit als Netzwerkspezialist aber erst nachgeordnet aufführt,
gibt der Verfasser damit auch kund, welchen Stellenwert er Ihrer Leistung
beimisst.
Achten Sie also auf bei Erhalt Ihres Zeugnisses auf Vollständigkeit, verräterische
Formulierungen und die richtige Reihenfolge.
Büro für Berufsstrategie
Hesse/Schrader
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