Arbeitsvertrag |
||
|
In den Arbeitsvertrag sollten alle Absprachen aufgenommen werden, die Sie mit dem Unternehmen hinsichtlich Ihrer dortigen Beschäftigung getroffen haben.
Der Arbeitsvertrag sollte immer enthalten:
Der Arbeitsvertrag unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Regelungen, die gesetzliche Mindeststandards unterschreiten, können angefochten werden. Die Tarifverbindlichkeit für Firmen, die nicht Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband sind, ist von Branche zu Branche unterschiedlich. Die tariflichen Vereinbarungen sind in aller Regel deutlich günstiger für die Beschäftigten als die Bestimmungen im BGB oder im Sozialgesetzbuch. Bei Bedarf kann die Geltung von Tarifrecht im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Das kann für einzelne Paragraphen geschehen oder generell mit Bezug auf Mantel- und Gehaltstarifverträge. Ihr Arbeitgeber ist jederzeit frei, Ihnen darüber hinausgehende Leistungen zu bewilligen. Wenn einzelne Bestimmungen weder im Arbeitsvertrag noch tariflich festgelegt wurden, greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen. | ||