Bewerbungs-ABC |
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S wie Schweigepflicht Selbstanalyse Sich selbst empfehlen Soziale Kompetenz Sperrvermerk Sprechweise Stärken und Schwächen Standortanalyse Stellenanzeigen Stellengesuch Stelleninformationssystem (SIS) Sympathie | |
SchweigepflichtDie Schweigepflicht eines Mitarbeiters erstreckt sich über alle sensiblen Bereiche des Unternehmens, in dem er beschäftigt ist oder war. Das betrifft beispielsweise die Finanzen, Kundendaten, Produktentwicklungen und neue Produktionspläne. Die Schweigepflicht kann auch im Arbeitsvertrag festgeschrieben werden. Das ist besonders häufig in Branchen der Fall, die mit besonders schutzwürdigen Kundeninformationen arbeiten. Dazu zählen unter anderem Banken, Versicherungen, Artpraxen und Krankenhäuser oder Rechtsanwaltskanzleien. Die Verletzung dieser Vorschriften kann empfindliche Strafen bis hin zu Freiheitsentzug mit sich bringen. Bei Ihrer Bewerbung sollten Sie also sehr zurückhaltend in der Preisgabe von Firmeninterna sein. Im Allgemeinen besteht für solche Auskünfte auch kein Grund. Wenn Sie etwa im Rahmen Ihrer Tätigkeitsbeschreibung erwähnen, ein Computerprogramm geschrieben zu haben, das bestimmte Arbeitsabläufe rationalisieren half, und dazu die Anwenderumgebung darstellen, müssen (und dürfen) Sie nicht auch noch den Programmcode auf den Tisch legen. Mit Verstößen gegen die Schweigepflicht setzen Sie sich nicht nur der Gefahr aus, rechtliche Schritte Ihres alten Arbeitgebers herauszufordern, Sie bessern auch keineswegs Ihre Chancen auf die beworbene Stelle. Wer möchte schon gerne einen Mitarbeiter in seinem Betrieb beschäftigen, von dem er weiß, dass dieser es mit der Verschwiegenheit nicht so genau nimmt? Wenn Ihnen im Vorstellungsgespräch hartnäckig Fragen zu sensiblen Informationen gestellt werden, sollten Sie nicht darauf eingehen, sondern sich besser selbst fragen, ob Sie in diesem Unternehmen wirklich arbeiten wollen. Sich selbst empfehlenWas tun, wenn Sie keiner empfiehlt? Ganz einfach: Dann empfehlen Sie sich selbst: Besuchen Sie Fachmessen, Kongresse, Tagungen, Vorträge und versuchen Sie, ins Gespräch zu kommen. Ihr Auftrag lautet: Knüpfen Sie ein möglichst enges Netz aus Kontakten. Im Laufe der Zeit werden so viele Informationen zusammengetragen, dass Sie sich unmöglich alles merken können. Versäumen Sie es daher nicht, rechtzeitig mit dem Anlegen einer Kartei anzufangen. | ABC..... |
Soziale KompetenzSoziale Kompetenz ist das Modewort der Personalbranche. Ihre Großmutter hätte ganz simpel von der "Herzensbildung" gesprochen. Oder auf Neudeutsch: Sie "können" mit anderen Menschen. Ihre soziale Kompetenz ist also ihre Fähigkeit, zu anderen Menschen Beziehungen aufzubauen und mit ihnen zu kommunizieren. Dazu gehören Teamfähigkeit und die Fähigkeit, auf andere zuzugehen. Aber auch die Kunst des Smalltalks kann Teil Ihrer sozialen Kompetenz sein. Für Ihren Arbeitgeber ist diese Fähigkeit zurecht von großer Bedeutung. Denn am Arbeitsplatz müssen Sie sich in bestehende Gruppen integrieren. Und nur eine reibungslose Kommunikation ermöglicht schnelles und effektives Arbeiten. SperrvermerkSperrvermerke sind eine empfehlenswerte Vorsichtsmaßnahme, wenn Sie vermeiden wollen, dass Ihre Bewerbung
auf eine Chiffreanzeige bei der falschen Adresse landet. Vielleicht weiß Ihr derzeitiger Arbeitgeber noch
nichts von Ihren Wechselabsichten, dann sollte er es auch nicht ausgerechnet durch Ihre Bewerbungsunterlagen
erfahren. Mit dem Sperrvermerk ("Sperrvermerk: Nicht weiterleiten an Firma XY") auf dem Briefumschlag verhindern
Sie in der Regel ein solches Missgeschick. Externe Personalberater, die Auftrag eines ungenannt bleibenden Mandanten
Bewerbungen anfordern, versichern häufig schon in der Anzeige die zuverlässige Beachtung von
Sperrvermerken. | ABC..... |
SprechweiseNicht nur was Sie sagen, hinterlässt in einem Vorstellungsgespräch einen Eindruck, sondern auch wie Sie es sagen (Tempo, Lautstärke, etc.). Sprechen sie zu schnell, verraten Sie leicht Ihre Nervosität. Sprechen Sie sehr leise, wirken Sie auf manche Personalentscheider wenig selbstbewusst. Andererseits könnte ein anderer es als Sachlichkeit und Bescheidenheit interpretieren. Achten Sie auf alle Fälle darauf, deutlich zu reden. Nichts bringt Sie in einem Gespräch schneller aus dem Tritt, als wenn Ihr Gegenüber ständig nachfragen muss. StellenanzeigenEine informative Stellenanzeige enthält die genaue Berufsbezeichnung der zu besetzenden Position, eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den notwendigen fachlichen und persönlichen Fähigkeiten des Bewerbers, Angaben über das Gehalt, eine Darstellung des Unternehmens und seiner Tätigkeit sowie die erforderlichen Hinweise zur Art und Adressierung der Bewerbung. Diese Informationen geben Ihnen zusammen mit den Erkenntnissen aus Ihrer Selbstanalyse schon wertvolle Hinweise, ob die Stelle wirklich für Sie in Frage kommt. Sollten Sie nicht allen Anforderungen genügen, prüfen Sie zunächst, ob es sich um unabdingbare Muss- oder um wünschenswerte Kann-Voraussetzungen handelt. "Muss-" und "Kann-Anforderungen" | ABC..... |
StellengesuchWenn Sie selbst ein Stellengesuch veröffentlichen, signalisieren Sie Leistungsbereitschaft und Motivation. Um so mehr überrascht es, dass die meisten Stellengesuche eintönig, geradezu langweilig und wenig aussagekräftig formuliert sind. Klären Sie zunächst, wo genau Sie inserieren oder sich präsentieren wollen. Wer ist Ihre Zielgruppe? Auf jeden Fall sollte Ihr Inserat folgende Angaben enthalten: Für alle Formulierungen gilt: Seien Sie immer klar und verständlich.Stelleninformationssystem (SIS)Das SIS können Sie bei einem Besuch im Arbeitsamt einsehen. Dort stehen in der Regel Terminals für die Durchsicht der gemeldeten Stellen bereit. Sie können das SIS aber auch im Internet aufrufen unter www.arbeitsamt.de/filter_sis.html. Für viele Berufe sind die Angebote an höher qualifizierten Jobs im SIS dünn geworden. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, die Suche nicht zu sehr einzuschränken, da die Systematik des Amtes manchmal wohl nur dem zuständigen Sachbearbeiter logisch erscheint. Viele Firmen beklagen daher, dass ihre Stellenanzeigen im SIS falsch rubriziert werden und die eigentliche Klientel gar nicht erreichen. Und damit sind Sie gemeint. Schauen Sie also genau hin, welche Anforderungen tatsächlich in der Ausschreibung verlangt werden. Überprüfen Sie auch das Datum der Veröffentlichung. Notfalls rufen Sie bei der betreffenden Firma an und fragen nach, ob die Stelle noch frei ist. Übrigens dürfen Sie nicht erwarten, dass die öffentliche Behörde Arbeitsamt die Stellenanbieter auf ihre Seriosität oder Solidität überprüft. Auch in dieser Hinsicht bleiben Sie auf eigene Recherchen angewiesen. SympathieIn jedem Vorstellungsgespräch heißt das Zauberwort, das Ihnen Haus und Türen öffnet, Sympathie. Nur wer Sie sympathisch findet, traut Ihnen etwas zu. Aber auch Sympathie lässt sich erzeugen. Treten Sie ruhig, gelassen und selbstsicher auf und vermitteln Sie Ihrem Gegenüber das Gefühl, auf der "gleichen Wellenlänge" zu sein. Außerdem: Wer sich leistungsmotiviert und kompetent zeigt, macht sich zusätzlich sympathisch. | ABC..... |
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