Gehalt
Stellen im öffentlichen Dienst sind nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) oder vergleichbaren Modellen dotiert. Dort finden Sie nicht nur das Grundgehalt aufgeführt, sondern auch alle Zusatzleistungen wie Ortszuschläge und Urlaubsgeld. Die Gehälter sind nach Alter gestaffelt. So können Sie genau sehen, was es für Sie bedeutet, wenn eine Stelle mit BAT IIa ausgeschrieben ist.
Schwieriger ist es dagegen in der Privatwirtschaft. Dort gibt es zwar auch Tarifverträge, aber die sind nicht überall gleich bindend. Mitunter ist die Zuordnung der Beschäftigten zu den einzelnen Tarifen nicht ganz eindeutig geregelt, jedenfalls sehen das die Unternehmen oft so. Darüber hinaus zahlen viele Firmen freiwillige Sonderleistungen, die Ihr Gehalt erheblich aufstocken können. Allerdings liegen diese zusätzlichen Beträge allein im Belieben der Unternehmen und können daher variiert oder auch ganz gestrichen werden. Daher ist es immer eine heikle Angelegenheit, wenn Sie aufgefordert werden, Ihre Gehaltsvorstellungen zu nennen.
Zunächst überlegen Sie einmal, wieviel Sie denn überhaupt benötigen. Beziehen Sie nicht nur Ihr bisheriges Monatsgehalt in die Rechnung mit ein, sondern auch Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Vergünstigungen wie Dienstwagen, billige Einkaufsmöglichkeiten oder eine Werkswohnung.
Wenn Sie wissen, welches Gehalt Sie brauchen, sollten Sie es mit dem vergleichen, das üblicherweise für die von Ihnen angestrebte Position gezahlt wird. Da sind sowohl Tarifverträge als auch Tabellen über tatsächliche Gehaltsniveaus eine wertvolle Orientierung. Diese Informationen können Sie sich bei Berufsverbänden und Gewerkschaften besorgen.
Nun versuchen Sie, die beiden Zahlen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Ihre Gehaltsvorstellung sollte sich schließlich nicht weit von den üblichen Niveaus entfernen, weder nach oben noch nach unten. Falls Sie sich in ungekündigter Beschäftigung befinden, gilt es als plausibel, wenn Sie für die neue Stelle zehn bis 20 Prozent mehr verlangen. Berufsanfänger und Problembewerber müssen allerdings mit weniger rechnen.
Gesprächspartner
Rechnen Sie für Ihre Vorstellung mit einem Gegenüber aus der Personalverwaltung und einem leitenden Mitglied der Fachabteilung. In vielen Fällen führen diese Personen gemeinsam das Gespräch. Es ist aber auch gut möglich, dass der Personalchef die Bewerber vorsortiert und die Abteilung nur eine Auswahl zu Gesicht bekommt. Andererseits gibt es Vorstellungsrunden, an denen je nach Zuschnitt und Komplexität des Unternehmens und der angebotenen Position ein halbes Dutzend oder mehr Leute teilnehmen. Versuchen Sie, sich bei der Begrüßung die Namen und die jeweilige Funktion zu merken.
Ihr Gesprächspartner aus der Personalverwaltung wird sich in erster Linie für Ihre persönlichen Fähigkeiten und Ihren Lebenslauf interessieren. Er prüft, ob Sie zum Stil des Hauses passen und ob Ihre Motivation und Leistungsbereitschaft für die Stelle ausreichend sind. Ihre diesbezüglichen Antworten sollten nicht mit fachspezifischen Bezeichnungen und Abkürzungen gespickt sein.
Fragen nach Ihrer fachlichen Eignung stellt Ihnen in erster Linie der Abteilungs- oder Projektleiter. Diesem gegenüber ist es sogar angebracht, Ihre Kompetenz auch durch den sinnvollen Gebrauch einschlägiger Insider-Begriffe zu demonstrieren.
In manchen Fällen nimmt an dem Gespräch auch ein externer Personalberater teil. Er interessiert sich für Anhaltspunkte, die Aufschluss über Ihr tatsächlich vorhandenes Potenzial oder über verdeckte persönliche Schwächen geben.
Eine Frauenbeauftragte können Sie bei Bewerbungsgesprächen für eine Position im öffentlichen Dienst antreffen, vor allem, wenn schon in der Anzeige das Bestreben artikuliert worden ist, den Frauenanteil zu erhöhen. Die Frauenbeauftragte wacht darüber, dass Bewerberinnen nicht unterbewertet und bei gleicher Qualifikation männlichen Interessenten vorgezogen werden.
Bei Tochterunternehmen oder stiftungs- wie vereinsrechtlich verfassten Häusern ist die Teilnahme von Angehörigen der Zentrale, von Beiräten oder Vorständen zu erwarten. Die Interessen dieser Personen können sehr heterogen sein. Beziehen Sie bei Ihrer Recherche über den Stellenanbieter diese Möglichkeit mit ein, und versuchen Sie, die Intentionen Ihrer Gesprächspartner einzuschätzen. In jedem Fall wird auch bei diesen Personen Ihr Auftreten und die Darstellung Ihres Lebenslaufes die maßgebliche Rolle spielen.
Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader
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Gestik
Der Körper lügt nicht. Manche Personalentscheider sind fest davon überzeugt, anhand von Handbüchern genau sagen zu können, was Ihr Körper über Sie verrät. Eine erste Visitenkarte in punkto Gestik ist der Händedruck. Fällt er übertrieben kräftig aus, gilt der Bewerber oder die Bewerberin schnell als rücksichtslos oder sogar angeberisch. Ist er schlaff, glauben viele Personalentscheider, einen unsicheren und kontaktarmen Menschen vor sich zu haben.
Gesundheit
Zum Vorstellungsgespräch kann auch die Frage nach Ihrem Gesundheitszustand gehören. Typisch ist etwa: "Gehen Sie häufig zum Arzt?" Ihr Gegenüber testet, ob Sie ein gesunder, im Berufsleben einsatzfähiger Mensch sind oder ob mit Fehlzeiten zu rechnen ist. Der Arbeitgeber darf sich nur nach aktuellen Erkrankungen erkundigen, die die berufliche Leistungsfähigkeit einschränken. Bagatellerkrankungen, auch ein kleiner Heuschnupfen, gehen ihn nichts an.
Grafologie
Die Grafologie versucht, von Handschriftenproben auf die Persönlichkeit des Verfassers zu schließen. Früher war dies eine beliebte Methode, zusätzliche Informationen über den Bewerber zu gewinnen. Heute fordern überwiegend ältere Personalverantwortliche noch handschriftliche Anschreiben in ihren Anzeigen. Wenn Sie sich auf eine derart ausgeschriebene Stelle bewerben möchten, schreiben Sie wenigstens die erste Seite mit dem Briefkopf per Hand. Welche Beweiskraft die Methode heutzutage noch besitzt, wenn viele ihre Handschrift nicht mehr pflegen, weil sie ihre Schriftstücke fast ausschließlich über die Tastatur eingeben, nun aber gezwungen schön schreiben müssen, soll hier dahingestellt bleiben.
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