Bewerbungs-ABC

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 wie Urlaub

Urlaub

Über Ihren Urlaub wird spätestens im Vorstellungsgespräch zu reden sein. Die Anzahl der Urlaubstage wird in den einzelnen Unternehmen in der Regel einheitlich gehandhabt und bemisst sich meist nach der Betriebszugehörigkeit oder dem Alter der Beschäftigten. 25 bis 30 Tage sind heute in vielen Branchen üblich. Das Bundesurlaubsgesetz sieht als Mindestgrenze 18 Werktage Erholungsurlaub vor. Das Gesetz regelt unter anderem auch die grundsätzlichen Formen der Urlaubsgewährung, die Anrechnung von Krankheitszeiten, die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des Urlaubsentgeltes. Letzteres bezeichnet die Lohnfortzahlung und richtet sich nach dem Verdienst der dem Urlaubsbeginn vorangegangenen 13 Wochen. Weitergehende Regelungen sehen die Tarifverträge vor. Die Gewährung von Sonderurlaub bei Geburten, Krankheiten des Ehepartners, Hochzeiten, Sterbefällen und Wohnungswechsel findet sich für viele Branchen hier ebenso festgeschrieben wie die Möglichkeit zum Bildungsurlaub. Finden Sie Arbeit in einem Unternehmen, das keinen Tarifbindungen unterliegt, können Sie diese Bestimmungen frei aushandeln. Das betrifft auch grundsätzlich das Urlaubsgeld. Alle bezüglich Ihres Urlaubs getroffenen Vereinbarungen gehören in den Arbeitsvertrag. Dort wird in der Regel auch die übliche Verteilung des Urlaubs präzisiert. So können Sie dazu verpflichtet werden, Ihren Jahresurlaub während der Betriebsferien anzutreten. Gängige Praxis ist die vorrangige Behandlung der Urlaubswünsche von Eltern schulpflichtiger Kinder in den Ferienmonaten.
Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader

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