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wie Ablauf eines Vorstellungsgesprächs
Absage
AIDA
Anforderungen
Anschreiben
Arbeitsamt
Arbeitsbedingungen
Arbeitsgericht
Arbeitslosigkeit
Arbeitsproben
Arbeitsvertrag
Arbeitszeugnis
Assessment-Center
Auto
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Ablauf eines Vorstellungsgesprächs
Jedes Vorstellungsgespräch läuft nach einem mehr oder minder festen Muster ab. Ein typischer Verlauf gliedert sich in etwa 10 thematische Phasen:
- Begrüßung und Gesprächseinleitung
- Bewerbungsmotive und Leistungsmotivation
- Ausbildung und beruflicher Werdegang
- Persönlicher, familiärer und sozialer Hintergrund
- Gesundheitszustand
- Berufliche Kompetenz und Eignung
- Informationen für den Bewerber
- Arbeitsbedingungen
- Fragen des Bewerbers
- Abschluss des Gesprächs und Verabschiedung
Natürlich kann, mit Ausnahme von Begrüßung und Verabschiedung, die Reihenfolge variieren. Und nicht jeder Personalentscheider wird Sie nach Ihrem Gesundheitszustand fragen. Dennoch sollten Sie auf diese Fragen vorbereitet sein.
AIDA
Eine Bewerbung heißt, Sie machen Werbung für sich. Wie schaffen Sie das am besten? In der Werbepsychologie gibt es eine gängige Grundformel, die die wichtigsten Werbeziele auf den Punkt bringt: AIDA. Diese sollten Sie sich bei allen Ihren Bewerbungsschritten zu eigen machen. A steht für attention: Sie wollen Aufmerksamkeit erzeugen. I für interest: Sie wollen Interesse an Ihrer Person wecken. D für desire: Sie wollen den Wunsch auslösen, Sie persönlich kennen zu lernen. A für action: Sie wollen eine konkrete Handlung provozieren - die Einladung zum Vorstellungsgespräch.
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Absage
Sie haben eine Absage erhalten? Das schmerzt. Die Gründe für eine Absage auf Ihre Bewerbungsunterlagen, aber auch nach einem Vorstellungsgespräch, können vielfältig sein. Ein Mitbewerber verfügte etwa über eine bestimmte Schlüsselqualifikation oder hatte einen Auslandsaufenthalt vorzuweisen. Hat Ihre schriftliche Bewerbung nicht die letzte Runde erreicht, hängen Sie sich ruhig mal ans Telefon und versuchen Sie mehr über die Auswahlkriterien herauszufinden. Das liefert Ihnen unter Umständen einen Wissensvorsprung gegenüber der Konkurrenz bei der nächsten Bewerbung. Und nehmen Sie die Absage bloß nicht zu persönlich.
Anforderungen
Eine gute Stellenanzeige führt alle wesentlichen Anforderungen auf, die für die Vergabe der angebotenen Position erforderlich sind. Leider gibt es nicht nur gute Stellenanzeigen. Wenn Sie der Meinung sind, dass wichtige fachliche Anforderungen in der Ausschreibung fehlen, nehmen Sie diese in Ihre Bewerbung mit auf, und belegen Sie Ihre Kenntnisse durch Beispiele aus Ihrer beruflichen Praxis.
Mit den persönlichen Anforderungen verhält es sich grundsätzlich genauso. Finden Sie in einer Annonce den Hinweis: "Wenn Sie zu unserem jungen Team passen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung", reicht der Nachweis Ihres geringen Alters noch nicht aus. Besorgen Sie sich möglichst viele Firmen-Informationen, und versuchen Sie herauszufinden, worauf es dem Unternehmen bei der Auswahl seiner Mitarbeiter ankommt.
Die in der Stellenanzeige aufgeführten Anforderungen müssen Sie natürlich nachweisen können. Beachten Sie aber den Unterschied von Muss- und Kann-Anforderungen.
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Anschreiben
Als Richtlinien für das Anschreiben gilt: Spannung erzeugen, Interesse wecken, Freundlichkeit vermitteln. Stellen Sie alle Argumente, die für Sie sprechen, kurz und knapp dar. Es gilt den Personalchef in wenigen Sätzen zu überzeugen. Faustregel: Das Anschreiben füllt nur eine Seite. Denken Sie daran, Ihren Ansprechpartner in der Anrede persönlich zu nennen. Gegebenenfalls sollten Sie sich vorab telefonisch informieren, wer für Sie beim potenziellen Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner ist. Achten Sie unbedingt auf Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung. Das Anschreiben legen Sie lose ganz oben auf Ihre Unterlagen in die Mappe.
Arbeitsamt
Das Arbeitsamt hat sein Monopol auf die Vermittlung offener Stellen längst verloren. Private Arbeitsvermittler bauen ihre Marktanteile in diesem Bereich immer weiter aus. Dennoch kann sich bei Ihrer Stellensuche ein Blick auf die bei der Behörde gemeldeten offenen Stellen lohnen. Auch wenn Sie kein Kunde des Arbeitsamtes sind, können Sie die Angebote im Stelleninformationssystem studieren.
Wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sollten Sie die Möglichkeiten des Amtes auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Erwarten Sie aber nicht, dass man Ihnen alle für Sie in Frage kommenden Leistungen auf dem silbernen Tablett präsentiert. Fragen Sie gezielt nach den Möglichkeiten, Ihre Bewerbungskosten abzurechnen und ob Ihre Einstellung gefördert würde. Es gibt verschiedene Programme, die Arbeitgebern für die Einstellung von Arbeitslosen erhebliche Gehaltszuschüsse anbieten. Verlangen Sie auch Auskunft, ob für Sie Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden.
Der abschlägige Bescheid eines Sachbearbeiters bedeutet noch lange nicht, dass Sie keinen Anspruch auf die nachgefragte Leistung haben. Ihre Interessen und die des Amtes stimmen nur zum Teil überein. Das Arbeitsamt will Sie als Kunden schnell wieder loswerden, aber das möglichst kostengünstig. Den ersten Aspekt sollten Sie nutzen, den zweiten beachten. Informationen über Ihre Rechte erhalten Sie im Übrigen bei Berufsverbänden wie Gewerkschaften oder in der einschlägigen Literatur. | ABC..... |
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Arbeitsbedingungen
Zu den Arbeitskonditionen gehören Gehalt, Aufgabengebiet, Arbeitszeit, Probezeit, Kündigungsfristen etc. Detailliert besprochen werden diese Aspekte aber erst, wenn man wirklich in die absolut engere Wahl der Bewerber gekommen ist. Solche Rahmenbedingungen werden deshalb häufig in einem zweiten Vorstellungsgespräch geklärt.
Arbeitsgericht
Der Gang vor das Arbeitsgericht ist das letzte Mittel, wenn sich Differenzen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einvernehmlich lösen lassen. Klassische Streitpunkte sind immer wieder eine Betriebsratstätigkeit, Kündigungen und Formulierungen im Zeugnis.
Streitpunkte ergeben sich nicht nur durch vermeintliches oder tatsächliches Fehlverhalten der Beteiligten, sondern auch durch zu ungenaue oder fehlende Regelungen im Arbeitsvertrag.
Der Arbeitsgerichtsprozess ist oftmals die einzige Möglichkeit, berechtigte Ansprüche gegen den Arbeitgeber durchzusetzen, allerdings ist er für beide Prozessbeteiligte mit Risiken verbunden. Ihre Rechtsanwaltskosten müssen Sie hier immer selbst tragen, sogar wenn Sie den Streitfall in allen Punkten für sich entscheiden sollten. Jeder Beweisantrag Ihres Prozessbevollmächtigten treibt die Gebühren weiter in die Höhe. Diese sind immerhin verbindlich festgelegt und bemessen sich nach dem Streitwert. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Rechtsanwalt eingehend, welche Kosten tatsächlich auf Sie zukommen und wie sinnvoll die jeweiligen Anträge sind. Überlegen Sie sich grundsätzlich, ob Sie das Geld überhaupt aufbringen können, wenn Sie keinen Rechtsschutz durch eine private Versicherung oder über Ihre Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder der Gewerkschaft haben.
Generell sollten Sie vor einer Klageerhebung alle Möglichkeiten zu einer gütlichen Einigung ausschöpfen. Zeugnisprozesse etwa halten viele Arbeitsrichter (nicht zu unrecht) für prinzipiell vermeidbar. Wer im Prozess zu erkennen gibt, dass er die Gelegenheit zur außergerichtlichen Verständigung nicht wahrnehmen wollte, hat vor Gericht meist schlechte Karten.
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Arbeitslosigkeit
Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit besitzt heute längst nicht mehr den Makel vergangener Jahre. Sie brauchen also nicht mehr zu zittern, wenn Sie in Ihren Lebenslauf diesen Eintrag machen müssen. Als Langzeitarbeitsloser gelten Sie allerdings weiterhin als Problembewerber.
Entscheidend für Ihre Bewerbung wird es sein, wie Sie die Zeit als Arbeitsloser genutzt haben. Eine intensive Stellensuche kann sehr aufwendig sein und mag Ihnen selbst als Zeitnachweis genügen. Den Personalentscheidern gilt dies in aller Regel jedoch nicht als ausreichend. Sie erwarten von Ihnen als Stellenbewerber, dass Sie die beschäftigungslosen Abschnitte in Ihrem Leben zum Ausbau Ihrer Qualifikationen genutzt haben. Dabei kann es sich um Maßnahmen des Arbeitsamtes handeln, um Fortbildungsangebote privater Träger, um Volkshochschulkurse oder auch um die eigenständige Vervollkommnung Ihrer Kenntnisse, etwa in Anwenderprogrammen. Dabei zählen natürlich nur die Maßnahmen, die Ihrem beruflichen Fortkommen förderlich sind. Der Töpferkurs auf den Kanaren mag für Sie eine wertvolle Erfahrung gewesen sein, Ihre Bewerbung als Physiker kann er jedoch nicht beflügeln.
Arbeitsproben
Werden Arbeitsproben in der Stellenanzeige verlangt, bilden diese den letzten, aber nicht unwichtigsten Bestandteil Ihrer Unterlagen. Sie sollten aussagefähige, aber nicht zu umfangreiche Belege Ihres Wirkens erbringen.
Für Bewerbungen auf künstlerische oder journalistische Stellen kann die unaufgeforderte Beifügung von Arbeitsproben geboten sein. Sinnvoll ist ein solches Vorgehen auch, wenn Sie mit Kopien von Veröffentlichungen Ihre Fachkompetenz im Hinblick auf die angestrebte Position untermauern können.
Für Berufsanfänger gestaltet sich der Nachweis praktischer Erfahrungen naturgemäß schwer. In diesem Fall können Auszüge aus der Diplomarbeit oder Praktikumsberichte das Bewerberprofil stärken. Die Inhalte der eingereichten Unterlagen müssen jedoch einen Bezug zur ausgeschriebenen Stelle aufweisen.
Sie sollten sich jedoch nicht dazu hinreißen lassen, die Gestaltung Ihrer schriftlichen Unterlagen zur Darstellung Ihrer Originalität zu missbrauchen. Es mag unter Umständen einem Multimediaprogrammierer nützen, wenn er seine Bewerbung als Animationsprogramm verschickt, in der Regel erwarten die Firmen jedoch, dass Ihre Bewerbung dem herkömmlichen Muster entspricht.
Für Bewerbungen auf künstlerische oder journalistische Stellen kann die unaufgeforderte Beifügung von Arbeitsproben geboten sein. Sinnvoll ist ein solches Vorgehen auch, wenn Sie mit Kopien von Veröffentlichungen Ihre Fachkompetenz im Hinblick auf die angestrebte Position untermauern können.
Für Berufsanfänger gestaltet sich der Nachweis praktischer Erfahrungen naturgemäß schwer. In diesem Fall können Auszüge aus der Diplomarbeit oder Praktikumsberichte das Bewerberprofil stärken. Die Inhalte der eingereichten Unterlagen müssen jedoch einen Bezug zur ausgeschriebenen Stelle aufweisen.
Sie sollten sich jedoch nicht dazu hinreißen lassen, die Gestaltung Ihrer schriftlichen Unterlagen zur Darstellung Ihrer Originalität zu missbrauchen. Es mag unter Umständen einem Multimediaprogrammierer nützen, wenn er seine Bewerbung als Animationsprogramm verschickt, in der Regel erwarten die Firmen jedoch, dass Ihre Bewerbung dem herkömmlichen Muster entspricht.
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Arbeitsvertrag
In den Arbeitsvertrag sollten alle Absprachen aufgenommen werden, die Sie mit dem Unternehmen hinsichtlich Ihrer dortigen Beschäftigung getroffen haben.
Der Arbeitsvertrag sollte immer enthalten:
- Namen und Anschriften der Vertragspartner
- Beginn und Befristung des Arbeitsverhältnisses
- Den Arbeitsort
- Die Berufsbezeichnung
- Eine Beschreibung des Aufgabenbereiches
- Die zu leistende Arbeitszeit
- Welches Gehalt zu welchem Zeitpunkt zu zahlen ist
- Die Urlaubstage
- Gewährte Sonderleistungen
- Hinweise auf Zusatzvereinbarungen, die mit Inkrafttreten des Arbeitsvertrages wirksam werden
- Die Kündigungsfristen
- Unterschriften der Vertragspartner mit Datum des Abschlusses
Der Arbeitsvertrag kann darüber hinaus auch enthalten:
- Die Dauer der Probezeit
- Hinweise auf die Geltung von Tarifverträgen, wenn keine Tarifbindung für das Unternehmen besteht
- Regelungen für Reisetätigkeit und deren Abgeltung
- Regelungen im Krankheitsfall
- Auslagenersatz
- Schweigepflicht
- Ausstellung eines Arbeits- oder Zwischenzeugnisses
- Freistellung von der Arbeit in besonderen Fällen
- Die Möglichkeit von unbezahltem Urlaub
- Nebenabreden
Geltung
Der Arbeitsvertrag unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Regelungen, die gesetzliche Mindeststandards unterschreiten, können angefochten werden. Die Tarifverbindlichkeit für Firmen, die nicht Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband sind, ist von Branche zu Branche unterschiedlich. Die tariflichen Vereinbarungen sind in aller Regel deutlich günstiger für die Beschäftigten als die Bestimmungen im BGB oder im Sozialgesetzbuch. Bei Bedarf kann die Geltung von Tarifrecht im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Das kann für einzelne Paragraphen geschehen oder generell mit Bezug auf Mantel- und Gehaltstarifverträge. Ihr Arbeitgeber ist jederzeit frei, Ihnen darüber hinausgehende Leistungen zu bewilligen. Wenn einzelne Bestimmungen weder im Arbeitsvertrag noch tariflich festgelegt wurden, greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen.
Arbeitszeugnis
Ein Zeugnis muss immer wohlwollend formuliert sein. So will es das Gesetz. Dies hat zur Folge, dass alle Formulierungen auf den ersten Blick positiv klingen. Zwischen den Zeilen lesen, lautet hier das Motto."Frau Meier zeigte für ihre Arbeit Verständnis und war mit Interesse bei der Sache. Dabei bemühte sie sich immer, allen Anforderungen gerecht zu werden." - Was gut klingt, heißt im Klartext: Frau Meier war eine faule, nichts leistende Versagerin. Kommen Ihnen Formulierungen in Ihrem Zeugnis "spanisch" vor, sollten Sie einen Experten um Rat zu fragen. | ABC..... |
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Assessment-Center
Das Assessment Center ist ein besonders ausgedehnter Einstellungstest und gilt als die modernste Variante des Personalauswahlverfahrens. Es wird besonders bei der Nachwuchsauslese für Führungspositionen eingesetzt. Das Assessment Center kombiniert mündliche Aufgaben wie Präsentationsübungen mit schriftlichen Leistungs-, Intelligenz- und Persönlichkeitstests. Werden Sie zu einem Assessment Center eingeladen, stellen Sie sich auf einen ein bis zwei tägigen Aufenthalt und viele wachsame Augenpaare ein. Sie erledigen alle Aufgaben unter Beobachtung (in der Regel drei bis sechs Personen). Das stehen Sie nicht durch? Das muss nicht sein. Assessment Center verlangen überwiegend eines von Ihnen: Selbstdarstellung. Und die ist lernbar.
Auto
Auch das Auto ist Ausdruck Ihrer Persönlichkeit. Denken Sie daran und unterziehen Sie es vor dem Vorstellungstermin einem kritischen Check. Ob Sticker oder einfach Rostbeulen und Schlammkrusten, für Ihren fahrbaren Untersatz gilt dasselbe wie für Ihre Kleidung. Gepflegte Seriosität heißt das Zauberwort. Im Zweifelsfall sollten Sie lieber auf Ihr Auto verzichten und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
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