News & Trends
Schweinegrippe: Was muss ich im Büro beachten?
Seit einigen Monaten beherrschen Meldungen zur Schweinegrippe weltweit die Schlagzeilen. Lesen Sie, was Sie als Arbeitnehmer in Bezug auf Meldepflicht beim Arbeitgeber und allgemeine Ansteckungsgefahr beachten müssen.
Winterzeit ist Grippezeit. Dieses Jahr versetzt vor allem der H1N1 Erreger, besser bekannt als Schweinegrippe, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Alarmbereitschaft. Nach wie vor kann niemand seriös einschätzen, wie sich das Virus entwickelt und ob es tatsächlich zum befürchteten rapiden Anstieg von Ansteckungen kommen wird. Die Schweinegrippe verunsichert gerade deshalb, weil widersprüchliche Informationen zur Gefährlichkeit kursieren und die Impfempfehlung von Experte zu Experte variiert.
Impfen oder nicht impfen – das ist aktuell die Frage, die sich der Großteil der Bevölkerung stellt. Viele Unternehmen raten ihren Mitarbeitern ausdrücklich zur Impfung gegen die Schweinegrippe. Teilweise wird sie sogar durch den Betriebsarzt angeboten und vorgenommen. Die meisten der Dax-30 notierten Unternehmen haben bereits große Mengen an Impfdosen gekauft oder bestellt, um einer Ausbreitung der Schweinegrippe vorzubeugen.
Rechtlich ist kein Arbeitnehmer verpflichtet, diese Möglichkeit tatsächlich wahrzunehmen, und die Praxis zeigt: Die allgemeine Skepsis gegenüber dem Impfstoff ist gerade in Deutschland groß. Viele fürchten die Möglichkeit bisher nicht erforschter Langzeitfolgen und nehmen daher lieber das Risiko einer Ansteckung mit der Schweinegrippe auf sich.
Auch wer sich nicht gegen die Schweinegrippe impfen lässt, hat gute Chancen, den Winter ohne eine Erkrankung zu überstehen. Wie bei jedem viralen Erreger ist auch bei der Schweinegrippe die Ansteckung vor allem dort wahrscheinlich, wo viele Menschen auf engem Raum zusammen arbeiten.
Ob im Großraum- oder Einzelbüro: Hygiene ist das A&O, um eine Übertragung des Schweinegrippe Erregers – und Infektionskrankheiten im Allgemeinen – zu vermeiden.
Die wichtigsten Tipps auf einen Blick
- Nicht nur in Zeiten von Schweinegrippe eine Selbstverständlichkeit: Sorgfältiges Händewaschen nach jedem Toilettengang. Studien haben gezeigt, dass warmes Wasser weitaus effektiver wirkt als kaltes oder lauwarmes. Verteilen Sie Seife circa 20-30 Sekunden in den Händen, auch zwischen den Fingern, denn dort lauern die meistern Viren. Zum Abtrocknen sind Papiertücher besser geeignet, als Frottehandtücher, die von der gesamten Belegschaft benutzt werden. Diese entwickeln sich nach kürzester Zeit zu höchsteffektiven Viren- und Bakterienbrutstätten und öffnen einer Ansteckungen mit der Schweinegrippe Tür und Tor. Auf Nummer Sicher gehen Sie durch das zusätzliche Desinfizieren Ihrer Hände.
- Auch wenn es nett gemeint ist: Das Teilen von Lebensmittel mit anderen kann dazu führen, den Schweinegrippe Erreger zu übertragen. Vermeiden Sie es daher, Keksdosen oder Weingummischalen für alle zugänglich zu machen.
- Nach dem Niesen oder Nase putzen am besten die Hände waschen. Wer in die Armbeuge statt in die Hände niest, verteilt beim Berühren von Gegenständen oder beim Händeschütteln weniger Viren und Bakterien und mindert so das Risiko, Schweinegrippe Erreger auf andere zu übertragen.
- In Zeiten, in denen Ihr Umfeld auf das Thema Grippe, insbesondere Schweinegrippe, sensibilisiert ist, nimmt es Ihnen niemand übel, wenn Sie zur Begrüßung nicht die Hand reichen oder auf die gewohnte herzliche Umarmung bei der Begrüßung zu verzichten. Sollte sich ein Händeschütteln nicht vermeiden lassen, empfiehlt sich auch hier regelmäßiges Händewaschen, denn: Viele Schweinegrippe Erreger werden durch Hautkontakt übertragen.
- Benutzen Sie Taschentücher nur einmal und entsorgen Sie sie umgehend.
- Wer im Büro Grippesymptome spürt, muss sich von einem Arzt untersuchen lassen. Übertriebene Tapferkeit kann schnell zum Risikofaktor werden. Ihr Einsatz nützt niemandem, wenn am nächsten Tag die halbe Abteilung wegen Krankheit oder Verdacht auf Schweinegrippe zu Hause bleiben muss. Sobald sich der Verdacht zu einer ärztlichen Diagnose erhärtet, müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend von Ihrer Ansteckung informieren.