So klappt der Wiedereinstieg in den Job nach der Elternzeit
Ein Kind zu bekommen bedeutet für die meisten Frauen eine längere Auszeit vom Job. Der überwiegende Teil der jungen Mütter bleibt erst einmal zu Hause, entweder um so viel Zeit wie möglich mit dem Nachwuchs zu verbringen oder weil trotz Berufswunsch die Möglichkeiten der Kinderbetreuung fehlen. In beiden Fällen sollte man die Wiederaufnahme des Jobs gut vorbereiten und einige Dinge beachten, damit es mit dem beruflichen Anschluss klappt.
Die Situation für den Wiedereinstieg
Haben Sie für mindestens ein Jahr Ihre Berufstätigkeit unterbrochen, gelten Sie als 'BerufsrückkehrerIn'. Nach wie vor sind es überwiegend Frauen, die während einer Elternzeit ihren Job aufgeben. Ist die Elternzeit vorbei stellt sich die Frage des Wiedereinstiegs in den Beruf. Bei den meisten Frauen existiert der Arbeitsvertrag mit dem ehemaligen Arbeitgeber noch und sie haben somit Anspruch auf Wiedereinstellung auf eine gleichwertige Stelle. Doch vor allem aufgrund der mangelnden Betreuungsangebote für Kinder und fehlender Ganztagsschulen sind die meisten Mütter gezwungen eine Teilzeitstelle anzunehmen, die zwangsläufig Einbußen im Verantwortungsbereich bedeutet und auch eine existenzielle Sicherung nicht gewährleistet.
Für andere Frauen stellt sich die Lage oft noch komplizierter dar: Der ehemalige Arbeitgeber oder ein ruhender Arbeitsvertrag existieren nicht mehr, weil immer mehr junge Frauen nur zeitlich befristete Verträge erhalten und somit eine Rückkehr in das Unternehmen nicht mehr gilt. Weitere Probleme: Das fachliche Wissen ist nicht mehr auf dem neuesten Stand; der Kontakt zum Arbeitsmarkt ist abgebrochen und der eigene Wert als Arbeitskraft kann nicht eingeschätzt werden. Für alle, die den Wiedereinstieg in den Beruf planen gilt die gleiche Empfehlung: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre berufliche Rückkehr!
Zeigen Sie Engagement gegenüber Ihrem Arbeitgeber
Halten Sie Kontakt zum Arbeitgeber, bestehen Sie darauf, dass Sie an internen Schulungen teilnehmen und übernehmen Sie, wenn möglich, Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen. So bleiben Sie fachlich am Ball und werden in Ihrem Unternehmen nicht 'vergessen'. Überlegen Sie sich gut, ob Sie wirklich für volle drei Jahre aus dem Berufsleben aussteigen wollen oder vielleicht doch im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen. So behalten Sie den Kontakt zum Unternehmen, zu Kollegen und vor allem zu fachlichen Inhalten. Eine Arbeitsaufnahme während der Elternzeit ist problemlos bis zu 30 Wochenstunden möglich.
Überlegen Sie sich frühzeitig, wie Sie sich den Wiedereinstieg nach der Elternzeit vorstellen. Wollen Sie künftig Voll- oder Teilzeit arbeiten? Ist die Betreuung der Kinder gewährleistet? Wie flexibel sind Sie in Ihrer Zeitplanung und wie flexibel ist Ihre Arbeitgeber? Könnten Sie vielleicht auch zeitweise von zu Hause arbeiten oder sich Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten? Checken Sie vorher bereits ab, welche Aufgaben Sie gut übernehmen könnten. Je konkreter Ihre Vorstellungen über Ihren Wiedereinstieg sind, desto leichter wird es für Sie sein, Ihre Vorstellungen bei Ihrem Vorgesetzen und der Personalabteilung durch zu setzen.
Auch die Agentur für Arbeit kann helfen
Wenn Sie nicht zurück können in ein bestehendes Arbeitsverhältnis, dann sollten Sie sich frühzeitig um einen Beratungstermin bei örtlichen Agentur für Arbeit kümmern. Bereits seit 1998 gibt es bei den Ämtern spezielle Ansprechpartner, die sich um die Belange von Frauen und BerufsrückkehrerInnen kümmern. Darüber hinaus gibt es einige (wenige) Programme für WiedereinsteigerInnen. So kann beispielsweise der Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn er erfahrungsgemäß schwer vermittelbare BerufsrückkehrerInnen oder Alleinerziehende einstellt. Zusätzlich werden Trainings- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Berufsorientierungskurse angeboten. Frauenspezifischen Wiedereinstiegsprogramme dauern i.d.R. zwischen sechs Monaten und einem Jahr und können entweder in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Für die Kinderbetreuung während der Kurse können Sie einen Kostenzuschuss beim Arbeitsamt beantragen. Ganz fortschrittliche Ämter bieten auch eigene Betreuungsmöglichkeiten an. Wie genau Sie Hilfe und Förderung in Anspruch nehmen können, sagt Ihnen der zuständige Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur, der Sie auch über Förderungen für Existenzgründungen informieren kann.
Konzentrieren Sie sich auf Ihre Stärken
Als Wiedereinsteigerin sollten Sie Ihr Licht auf gar keinen Fall unter den Scheffel stellen. Je besser Ihre Qualifikation, desto höher Ihre Chancen für die berufliche Rückkehr. Fachkräfte sind in einigen Bereichen schon knappes Gut und die demografische Entwicklung zwingt viele Unternehmen dazu gute ArbeitnehmerInnen zu halten. Nutzen Sie Teilzeitangebote oder informieren Sie sich über Zeitarbeit. Und konzentrieren Sie sich auf Ihre Stärken, denn für Arbeitgeber bieten Sie genügend Vorteile: Dass Sie sich mit der Rückkehr in den Beruf intensiv befassen zeigt, dass Sie eine hochengagierte und motivierte Arbeitskraft sind. Wer außerdem eines oder mehrere Kinder betreut und den Haushalt organisiert hat, ist versiert, stress-resistent und hat soziale Kompetenz.
Kinderbetreuung
Wenn Sie trotz Kind und Familie Ihren Beruf weiter ausüben möchten, ist die geeignete Unterbringung Ihres Kindes das A und O. Kinder unter drei Jahren können ein einer Krippe untergebracht werden, 3-6-jährige einen Kindergarten besuchen und Schulkinder nach der Schule in einem Hort betreut werden. Leider sind die Möglichkeiten hierfür oft unzurechend und kostspielig. Zwar gibt es seit 1999 das gesetzlich festgeschriebene Recht auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren, die praktische Umsetzung scheitert aber häufig an den leeren Kassen der Länder und Gemeinden. Auch nehmen viele Kindergärten die Kinder nur ein Mal im Jahr nach den Sommerferien auf, so dass die Kinder, je nach Geburtsmonat, bereits älter als drei Jahre sind. Es bleibt Ihnen überlassen, wie Sie diese Übergangszeit überbrücken. Weiter geht es mit unflexiblen Öffnungszeiten und langen Ferienzeiten.Betreuungszeiten von 08.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 oder eine komplett fehlende Nachmittagsbetreuung sind eher der Normalfall und ermöglichen den Frauen die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung nur sehr schwer. Wichtig ist deshalb, sich rechtzeitig auf den Weg zu machen und Angebote in Wohnort- bzw. Arbeitsplatznähe zu erkunden, denn begehrte Einrichtungen führen lange Wartelisten.
Die Möglichkeit, Beruf und Familie ideal zu vereinbaren, ist allenfalls in den östlichen Bundesländern gegeben. Dort ist das Angebot an ganztägigen Betreuungsplätzen nach wie vor wesentlich größer als in den alten Bundeesländern. Ganz kostenlos ist der Kita-Platz nicht, die monatlichen Beiträge sind je nach Einrichtung unterschiedlich und können leicht 500 Euro im Monat und pro Kind betragen. Informationen und Antragsunterlagen gibt es beim örtlichen Familien- bzw. Jugendamt. Einige wenige Angebote gibt es auch von freien Trägern wie der AWO, dem DRK, dem Internationalen Bund für Sozialarbeit oder der Kirche.
Einige, besonders größere Betriebe bieten Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit eines Betriebskindergartens an. Auch hier sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber über Kapazitäten, Kosten und Konditionen erkundigen. In Ihrem Betrieb gibt es noch keine Kinderbetreuung? Schließen Sie sich mit anderen Eltern zusammen und fragen Sie Ihren Arbeitgeber. Vielleicht stoßen Sie ja auf offene Ohren und können die Einrichtung eines Betriebskindergartens initiieren....
Alternativen in der Kinderbetreuung
Wenn die Bemühungen um einen Kita- oder Krippenplatz gescheitert sind, bleibt nur die Möglichkeit der privaten Betreuung. Sie können eine private Betreuer(in) engagieren, die zu Ihnen nach Hause kommt oder Ihr Kind zu einer Tagesmutter bringen. Ihr Jugend- bzw. Familienamt vor Ort gibt Ihnen Auskunft, ob Ihnen ein Kostenzuschuss gewährt werden kann und die meisten Jugendämter haben auch eine Vermittlungsbörse für Tagesmütter. Außerdem erhalten Sie Informationen über die rechtlichen Vorschriften für die Beschäftigung einer privaten Betreuung, denn damit schließen Sie einen Vertrag zwischen Privatpersonen und sollten wissen, welche Regelungen es hinsichtlich Versicherung, Krankheit, Urlaub etc. gibt.
Au-Pair
Für ein Au-Pair bezahlen Sie in der Regel ein Taschengeld von mindestens 200 Euro, eine kostenlose Unterbringung (eigenes Zimmer) muss vorhanden sein. Für die Verpflegung sollten Sie ca. 150 Euro pro Monat kalkulieren. Dazu kommt eine Anmeldegebühr von 30 Euro und Vermittlungskosten in Höhe von ca. 400 Euro. Die Nachfrage nach Au-Pair-Mädchen oder Jungen ist sehr groß, so dass Sie mit Wartezeiten rechnen sollten. Es ist daher zu empfehlen, mit der Suche rechtzeitig zu beginnen. Im günstigsten Fall haben sie in sechs bis acht Wochen ein Au-Pair gefunden, es kann aber auch bis zu vier Monate dauern.
Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten
Diese Einrichtungen haben ihren Ursprung in den antiautoritären "Kinderläden" der späten sechziger Jahre. Außer dem Namen haben Sie aber meist nichts mehr mit jenen gemeinsam. Üblich ist in den "Kilas" eine Beteiligung der Eltern am Erziehungskonzept und an allen anfallenden Arbeiten, wie Putzen, Kochen, Verwaltung und natürlich der Beaufsichtigung der Kinder. Wenn Sie gemeinsam mit anderen Eltern aktiv werden wollen und die Betreuung Ihrer Kinder selber in die Hand nehmen, sollten Sie sich dennoch beim Jugendamt oder beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Starthilfen, finanziellen Zuschüssen oder anderer Unterstützung erkundigen.
Die Kosten für einen Kita-Platz, Kila-Platz, die Tagespflege und für die Eltern-Kind-Gruppen sind einkommensabhängig und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Für einen Ganztagsplatz sind monatlich zwischen ca. 50 € und 500 € zu berappen, bei einer Teilzeitbetreuung reduziert sich der Betrag entsprechend.
Kindergeld
Diese Betreuungskosten kann das Kindergeld nicht auffangen: Eltern, die in Deutschland ihren festen Wohnsitz haben, erhalten Kindergeld für jedes Kind unter 18 Jahren. Dies gilt auch für Stiefeltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern. Das Kindergeld beträgt jeweils 154 Euro monatlich für die ersten drei Kinder und 179 € für jedes weitere Kind. Über das 18. Lebensjahr hinaus kann auch Kindergeld gezahlt werden, wenn das Kind arbeitslos ist (gilt für Kinder im Alter zwischen 18-21 Jahren), und wenn Ihr Kind sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet. Dabei sind die Altersgrenzen gestaffelt: Kinder ab Geburtsjahrgang 1983 erhalten den Zuschuss nur noch bis zum Alter von 24, vorherige Jahrgänge gestaffelt bis max. zum 27. Lebensjahr. Für behinderte Kinder gibt es noch weitergehende Leistungsansprüche. Den Antrag für das Kindergeld stellen Sie bei der Familienkasse der örtlichen Agentur für Arbeit, welche das Kindergeld auch auszahlt.
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StepStone, 2009