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Elterngeld: Wer bekommt wie viel?

Familie, Beruf, Elterngeld

 Nach langen Diskussionen hat das Bundeskabinett im Sommer 2006 die Einführung des sog. Elterngeldes beschlossen und seit Januar 2007 profitieren die ersten Eltern davon. Neben dem Ausbau der Betreuungsplätze für Kleinkinder ist das Elterngeld die zweite Säule der Familienpolitik, die Anreize für das Kinder kriegen bieten soll und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreichen will.

  • Wer erhält wie viel Elterngeld?
  • Individuelle Berechnung
  • Teilzeitbeschäftigung möglich
  • Väter-Auszeit wird belohnt
  • Weiterführende Links

Wer erhält wie viel Elterngeld?
Elterngeld steht allen Eltern zu, unabhängig davon, ob sie vor der Geburt berufstätig waren oder nicht. Auch die Art des Beschäftigungsverhältnisses ist irrelevant. Somit können Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch weitere Personen Elterngeld beantragen.

Das Elterngeld ersetzt 67% des entfallenden Nettoeinkommens, maximal 1.800 € und mindestens 300 € monatlich. Es wird weder versteuert, noch ist es sozialabgabenpflichtig, wird allerdings bei der Festsetzung des individuellen Steuersatzes zum Einkommen hinzugerechnet (Für Arbeitslosengeld gibt es Freibeträge). Geringverdiener und Eltern mehrerer Kinder können einen erhöhten Satz erhalten (Geschwisterbonus). Mit Einführung des Elterngeldes entfällt das Erziehungsgeld. Beim Mutterschaftsgeld wird sich nichts ändern.

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Individuelles Einkommen zählt

Um auch dem Elternteil, der das höhere Einkommen nach Hause trägt, eine Kinderauszeit schmackhaft zu machen, wird das Elterngeld nicht auf Grundlage des Familieneinkommens berechnet. Ausschlaggebend ist das tatsächliche durchschnittliche Nettoeinkommen desjenigen, der das Kind daheim betreut. Dafür werden die letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes berücksichtigt.

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Ganz aus dem Beruf raus?
Wer Elterngeld bezieht, muss nicht komplett aus dem Berufsleben ausscheiden. Eine Teilzeitbeschäftigung ist während der Bezugszeit möglich, wenn sie 30 Stunden in der Woche nicht überschreitet. In diesem Fall werden 67% des entfallenden Teileinkommens ausgezahlt. Auch hier zählt die Maximalgrenze von 1.800 €.

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Väter an den Wickeltisch
Ein Elternteil kann für höchstens 12 Monate nach der Geburt des Kindes Elterngeld beziehen. Da dies in der Regel die Mutter ist, hofft die Regierung, durch die sog. Partnermonate auch verstärkt die Väter an den Wickeltisch zu holen, denn es gibt für zwei weitere Monate Elterngeld, wenn auch der andere Partner seine Erwerbstätigkeit reduziert (für Alleinerziehende gelten andere Regelungen, diese erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld). Wer möchte, kann sich das Elterngeld auch in halber Höhe für den doppelten Zeitraum auszahlen lassen. Das heißt, Elterngeld gibt es für maximal 14 bzw. 28 Monate. Dabei können sich die Partner diese Zeit frei aufteilen, so lange die beiden Partnermonate berücksichtigt werden. Es muss also nicht einer für 12 und der andere für zwei Monate die Kinderbetreuung übernehmen. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, bis hin zur gleichzeitigen Auszahlung für beide Partner bei reduzierter Laufzeit.

Werden Beruf und Kinderwunsch nun leichter vereinbar?

Laut einer Studie im Auftrag des Familienministeriums sind nur 26,5% aller Mütter von Kleinkindern erwerbstätig (Ostdeutschland 32,4%). Die Studie zeigt außerdem, dass es nicht nur einen Grund gibt, warum Mütter kleiner Kinder überwiegend aus dem Arbeitsleben ausscheiden, so spielen neben den fehlenden Betreuungsplätzen auch persönliche Gründe eine Rolle. Wenn die Regierung also Elternsein und Berufstätigkeit vereinbaren will, muss sie an mehreren Hebeln ansetzen. So sind qualifizierte Betreuungsplätze ebenso wichtig, wie finanzielle Absicherung. Aber auch die gesellschaftliche Akzeptanz für alle Formen der Kinderbetreuung muss gegeben sein und dort findet die Arbeit der Regierung ihre Grenzen. Letztlich zählen vor allem auch die Vereinbarkeit einer Kinder-Auszeit mit den eigenen Karrierezielen und den Ansprüchen des Unternehmens. Wie kann die kurzzeitige Lücke im Unternehmen geschlossen werden? Wie stark ist die Unterstützung durch Vorgesetzte und Kollegen?

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Weiterführende Links

Mehr Informationen über das neue Elterngeld gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de
Außerdem betreibt das Ministerium eine Website mit ausführlichen Informationen für Eltern, u.a. auch zum Elterngeld: www.familien-wegweiser.de
Elterngeld online berechnen sowie Hinweise zum Antrag: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

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