Insbesondere Frauen mit Kindern arbeiten oft in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, den sog. Minijobs, für die keine Sozialversicherung fällig wird.
Die Zeitarbeit boomt Viele schätzen die Flexibilität dieser Beschäftigungsform.
Das Teilzeitgesetz schreibt die gleichen Rechter für Arbeitnehmer vor, die weniger arbeiten als ihre in Vollzeit beschäftigten Kollegen. Und auch das Recht, eine Teilzeitstelle einzufordern ist gesetzlich geregelt, wenn die Voraussetzungen vorliegen.