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Arbeiten in Schweden

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Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in Schweden

  • Land und Leute
  • Bürger der EU (Kernstaaten)
  • Bürger der EU (Neue Mitglieder)
  • Nicht EU-Bürger       

Land und Leute

Schweden verfügt über einen gesunden Arbeitsmarkt, gesucht werden derzeit unter anderem Ärzte, Bauarbeiter, Elektriker, Informatiker, Krankenschwestern / Krankenpfleger und Psychologen. Mit Englischkenntnissen lässt sich in vielen Sektoren Arbeit finden, allerdings sollte man auf Dauer Schwedischkenntnisse haben. Der Staat finanziert kostenlose Sprachkurse.

Schweden gilt für viele als Traumland: Der Lebensstandard in Schweden ist hoch, das Sozial- und Gesundheitssystem stabil und die Landschaft wunderschön. Allerdings sind auch die Steuern sehr hoch. Die Steuerlast kann bis zu 55 Prozent für Arbeitnehmer betragen, allerdings zahlen schwedische Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsabgaben zusätzlich. Die Mehrwertsteuer beträgt 25%, für Lebensmittel, Bücher und anderes gibt es reduzierte Sätze. Die Wohnungen sind verhältnismäßig neu (fast 75 Prozent sind nach 1940 entstanden) und modern ausgestattet: fließendes Wasser, Zentralheizung, Bad und Einbauküche sind Standard. 46 Prozent der Haushalte wohnen in Eigenheimen und Reihenhäusern. Besonders im dichter besiedelten Süden und in den großen Städten ist das öffentliche Verkehrsnetz gut ausgebaut.

Im Gegensatz zu Deutschland steigen in Schweden die Geburtenraten. Es ist für Frauen üblich nach der Geburt schnell wieder in den Beruf einzusteigen, die Kinder werden in zahlreichen Kindergärten betreut.

Bürger der EU (Kernstaaten)

Als EU/EWR-Bürger benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis, egal, wie lange Sie sich in Schweden aufhalten. Nur eine Meldung spätestens drei Monate nach Ankunft beim Migrationsamt ist notwendig. Mit dieser Meldung muss der Nachweis, sich selber in Schweden entweder durch Arbeit oder durch Rücklagen/Rente versorgen zu können, erbracht werden. Wer mit dem Vordruck E303 in Schweden ankommt, hat als Arbeitssuchender einen Anspruch darauf, dass ihm die Arbeitslosenunterstützung, die ihm in seinem Ursprungsland zusteht, drei Monate weiter ausgezahlt wird, wie anderen Arbeitssuchenden, und er vom Arbeitsamt bei der Arbeitssuche unterstützt wird.

Bürger der EU (neue Mitgliedsstaaten)

Schweden hat entschieden, die Bürger der neuen Mitgliedsstaaten genauso behandeln wie die Bürger aller anderen Staaten des EWR. Es gelten keine Einschränkungen beim Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt.

Nicht EU-Bürger

Als Nicht EU-Bürger brauchen Sie abhängig von Ihrem Heimatland ein Einreisevisum. Es ist befristet auf die Länge Ihres Besuchs, die Aufenthaltsdauer kann im Höchstfall drei Monate betragen. Wenn Sie in Schweden arbeiten möchten, müssen Sie bei der Einreise eine Arbeitsstelle nachweisen. Sie erhalten dann eine Aufenthaltserlaubnis, die auf die Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses begrenzt ist. Nähere Informationen zu Visa und Aufenthaltsgenehmigungen erhalten Sie bei der schwedischen Botschaft in Ihrem Heimatland, bzw. dem Land, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.

Gegebenheiten

in Schweden

  • Anerkennung von Abschlüssen
  • Aufenthalts- & Arbeitserlaubnis
  • Jobsuche & Bewerbung
  • Arbeitsrecht
  • Gesundheits- & Sozialleistungen

Schweden - Arbeiten im Ausland

Anerkennung von Abschlüssen

Bestimmte Berufe sind innerhalb der EU reglementiert. Wenn Sie diese Berufe in einem anderen Mitgliedsstaat ausüben wollen, müssen Sie Ihre Befähigungsnachweise (Diplome, Zeugnisse u. ä.) anerkennen lassen. Unter diese Regelung fallen Berufe wie Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Physiotherapeut und andere Tätigkeiten im medizinischen Bereich. Der Lehrerberuf ist in Schweden nicht reglementiert.
Akademiker können die Anerkennung ihres Abschlusses beim Zentralamt für höhere Bildung (Högskoleverket) beantragen.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis


Möglichst schnell nach Ihrer Einreise melden Sie sich bei der zuständigen Dienststelle des staatlichen Einwandereramtes (Statens invandrarverk). Neben dem ausgefüllten Antragsformular brauchen Sie auch beglaubigte Kopien von Ihrem Personalausweis oder Reisepass. Als Arbeitnehmer müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder einen Beschäftigungsnachweis vorlegen. Wenn Sie sich als Selbstständiger oder Dienstleister niederlassen möchten, müssen Sie Ihre Berechtigung dafür durch eine Gewerbe-Meldebescheinigung des schwedischen Patent- und Meldeamtes, die Mitgliedschaft in einer Berufs- und Ständeorganisation, eine Mehrwertsteuer-Nummer oder die Eintragung in ein Handelsregister nachweisen. Über Ihre finanzielle Lage müssen Sie keine Auskunft geben.

Die Aufenthaltserlaubnis kann im Höchstfall für fünf Jahre erteilt werden, richtet sich aber in der Regel nach der Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Sie können immer eine Verlängerung beantragen, sofern Sie nicht studieren bzw. nicht länger als zwölf Monate unfreiwillig arbeitslos waren. Wenn Sie Ihre Familie mitnehmen, gelten für die Familienmitglieder die gleichen Einreisebedingungen wie für Sie. Zusätzlich zu den üblichen Antragsunterlagen wird aber ein Nachweis über die Familienbeziehung verlangt (Trauschein, Geburtsurkunde). Die Aufenthaltserlaubnis Ihrer Familienangehörigen hat die gleiche Gültigkeitsdauer wie Ihre.

Sobald man registriert ist, sollte man beim örtlichen Finanzamt eine Lohnsteuerkarte und eine schwedische Personennummer beantragen.

Jobsuche & Bewerbung

Im Prinzip gibt es in Schweden die gleichen Möglichkeiten bei der Jobsuche wie in Deutschland. Sehr gut lassen sich Jobs im Internet finden, beispielsweise über StepStone oder die Eures-Seite. Wer schwedisch spricht, sollte die schwedische Seite von StepStone (www.stepstone.se) oder andere Online-Portale aus Schweden besuchen, auf denen aktuelle Jobangebote in Schweden von Firmen aller Größen und Branchen zu finden sind. Natürlich können Sie sich bei in Frage kommenden Unternehmen auch direkt bewerben oder auf Stellenangebote in der schwedischen Presse reagieren. Die wichtigste Rolle bei der Arbeitsvermittlung kommt jedoch den staatlichen Arbeitsvermittlungsdiensten zu. Die örtlichen Arbeitsämter (Arbetsförmedlingen) stehen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern offen und haben zusätzlich auch Beratungs- und Auskunftsfunktion. Sie können dort auch die Zeitschriften "Platsjournalen" und "Nytt jobb" bekommen, welche auf Jobangebote spezialisiert sind. Die Arbeitsberater stehen jeweils für bestimmte Branchen zur Verfügung, so z. B. Kultur und Medien, Gesundheitswesen, Technik und EDV, Wirtschaft und Finanzen usw. Um den Informationsservice der Arbetsförmedlingen nutzen zu können, brauchen Sie sich nicht zu registrieren. Zudem können Sie sich in den Arbeitsämtern an Terminals selbst über freie Stellen und Arbeitsangebote informieren.

Ihr Anschreiben sollte etwas von Ihrer Persönlichkeit zeigen und nicht viel länger sein als eine Seite. Der beigefügte Lebenslauf darf 2 Seiten umfassen und in rücklaufender chronologischer Reihenfolge aufgebaut sein. Fügen Sie Ihrer Bewerbungsmappe nur die wichtigsten Zeugnisse bei und vergessen Sie nicht, Referenzen zu nennen. Weitere Unterlagen sollten Sie zum Vorstellungsgespräch mitnehmen (beglaubigte Übersetzungen). Auch wenn viele Schweden die englische Sprache gut beherrschen, sind Kenntnisse der Landessprache sehr wichtig. Wenn Sie also Ihre Bewerbung auf schwedisch erstellen können, haben Sie auf jeden Fall Vorteile. Wenn nicht, klären Sie vorher telefonisch ab, ob Ihre Bewerbung auch auf deutsch oder englisch akzeptiert wird.

Arbeitsrecht

Die Gewerkschaften haben in Schweden eine weit zurückreichende Tradition und sind immer noch einflussreich. Ungefähr 83 Prozent der Arbeitnehmer sind gewerkschaftlich organisiert. Die größte Gewerkschaftsorganisation Schwedens ist der Schwedische Gewerkschaftsbund LO. Die Arbeitnehmer haben nicht zuletzt durch die gute Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Arbeitgebern umfassende Rechte. Der Kündigungsschutz beträgt für Arbeitnehmer unter 25 einen Monat, danach schrittweise Verlängerung bis zu sechs Monaten für Arbeitnehmer über 45 Jahre. Die Probezeit beträgt im Allgemeinen sechs Monate, die normale Wochenarbeitszeit maximal 40 Stunden. Über Überstunden muss vom Arbeitgeber Buch geführt werden, und sie müssen entsprechend vergütet werden.

Jedem Arbeitnehmer stehen mindestens 25 Werktage bezahlter Urlaub zu, von dem im Sommer vier Wochen am Stück genommen werden dürfen. Der Resturlaub darf bis zu fünf Jahre lang angesammelt werden.
Bei Krankheit muss erst ab dem siebten Tag des Fernbleibens von der Arbeit ein ärztliches Attest eingereicht werden. Krankengeld wird in Höhe von 80 Prozent des Lohns gezahlt.

Sowohl Männer als auch Frauen haben Anspruch auf Mutterschafts- /Vaterschaftsurlaub, der 74, 50 oder 25 Prozent ihrer regulären Arbeitszeit entspricht. Bis das Kind anderthalb Jahre alt ist, haben Eltern Anspruch auf Vollzeiturlaub, bis zum Alter des Kindes von acht Jahren Anspruch auf Teilzeiturlaub. Insgesamt 450 Tage wird Elterngeld bezahlt, damit ein Elternteil zuhause bleiben und sich um das Kind kümmern kann. Diese Zeit muss zwischen beiden Eltern aufgeteilt werden.
Außerdem hat ein Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt war, das Recht, sich bis zu sechs Monate beurlauben zu lassen, um ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Gesundheitswesen und Sozialversicherung

Wenn Sie in Schweden arbeiten, sind Sie mit Aufnahme der Tätigkeit auch versicherungspflichtig. Die Aufnahme in die Sozialversicherung geschieht, sobald man seine Personennummer vom Finanzamt bekommen hat. Die Versicherungspflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Jeder, der in Schweden ansässig ist, wird darin registriert. Die Sozialversicherung in Schweden wird durch Steuern und Sozialabgaben finanziert. Den größten Teil bezahlen dabei die Arbeitgeber. Mit Ihren Beiträgen erwerben Sie Ansprüche auf eine Krankenversicherung (diese umfasst Krankengeld und Zuschuss zu Arzneimitteln), Rente (ab dem 65. Lebensjahr), eine Berufsschadensversicherung, Ausbildungszuschuss (z. B. bei Weiterbildung), Wohngeld, besondere Unterstützung für Familien mit Kindern und Behinderte.

Wenn Sie Fragen zur Arbeitslosenversicherung haben, wenden Sie sich am besten an die Gewerkschaft an Ihrem Arbeitsplatz oder die örtliche Arbeitsvermittlung.
Das nationale Krankenversicherungssystems deckt alle Einwohner Schwedens und in Schweden arbeitende Bürger anderer EU-/EWR-Länder ab. Für die Versorgung müssen Patienten eine Gebühr entrichten. Die Höhe der Gebühr wird vom Provinziallandtag festgesetzt und unterscheidet sich nach Art der medizinischen Dienstleistung und dem jeweiligen Provinziallandtag.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen der Deutsch-Schwedischen Handelskammer: www.handelskammer.se
Informationen der deutschen Botschaft: www.stockholm.diplo.de
Links und Kontaktadressen auf der Seite der schwedischen Botschaft: www.swedenabroad.com
Online-Jobsuche: www.stepstone.se

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