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Arbeiten in Polen

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Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in Polen  

  • Land und Leute       
  • Bürger der EU (Kernstaaten)
  • Bürger der EU (neue Mitglieder)
  • Nicht EU-Bürger              

Land und Leute

Die polnische Lebenswelt zeichnet sich durch einen starken Gegensatz zwischen Land und Stadt aus. Die Metropolen Warschau und Krakau erreichen in einigen Bereichen schon den Standard von Paris und London, während andere Regionen, vor allem in Ostpolen, noch Züge eines altmodischen Dorflebens aufweisen. Die Wirtschaft in Polen wächst und man ist bemüht, Investoren für moderne Verfahren und Produktionen anzulocken. So ist Polen bereits europäischer Marktführer in der Produktion von Fernsehgeräten. Dennoch ist die Arbeitslosigkeit hoch und das Lohnniveau niedrig.
Die am meisten in Polen genutzte Fremdsprache ist Englisch, erst dann folgen Russisch und Deutsch.

Bürger der EU (Kernstaaten)

Bürger der Europäischen Union können sich die ersten drei Monate frei in Polen aufhalten, danach brauchen sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Allerdings muss auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt dieser bei der kommunalen Behörde oder Pfarrei binnen 48 Stunden gemeldet werden. Die Aufenthaltsgenehmigung wird unter anderem erteilt, wenn man einer beruflichen Tätigkeit nachgeht oder eine Krankenversicherung und genügend finanzielle Mittel nachweisen kann. Ausländer, die in Polen arbeiten wollen, benötigen eine Arbeitserlaubnis, die vom Arbeitgeber zu beantragen ist.

Bürger der EU (neue Mitgliedsstaaten)

Für Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten gibt es keinerlei Beschränkungen auf dem polnischen Arbeitsmarkt.

Nicht EU-Bürger

Wenn ein Aufenthalt von länger als drei Monaten erforderlich ist, aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit oder einer Ausbildung in Polen, kann man eine Aufenthaltsgenehmigung, die für zwei Jahre gültig ist, beantragen. Um diese zu erlangen braucht man Nachweise über gesichertes Einkommen, ein Führungszeugnis und diverse andere Unterlagen. Nähere Auskünfte erteilt die polnische Botschaft vor Ort.

Polen - Arbeiten im Ausland

Anerkennung von Ausbildungen

Zur Verbesserung der Mobilität ost- und westeuropäischer Studenten und zur weiteren Durchdringung beider kultureller Räume wurde das dem "SOKRATES"-Programm eingegliederte "TEMPUS"-Projekt ins Leben gerufen. Informationen gibt es bei den Auslandsabteilungen jeder Universität.

Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen für berufliche Zwecke sind in Übereinstimmung mit der EU-Gesetzgebung geregelt. In jedem Land gibt es Berufe, die bestimmten Regelungen unterliegen, d.h. Berufe, für deren Aufnahme oder Ausübung bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Bei Feststellung von wesentlichen Ausbildungsunterschieden in einem bestimmten Beruf können ausgleichende Maßnahmen verfügt werden (die Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder die Ablegung einer Prüfung zur Feststellung der Fertigkeiten).

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Die Aufenthaltsgenehmigung ist in den meisten Fällen an entweder ein Arbeitsverhältnis, einen Studienaufenthalt oder Verwandtschaftsverhältnisse geknüpft. Die Arbeitsgenehmigung für Ausländer (sofern diese nicht aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten kommen) müssen vom potentiellen Arbeitgeber beantragt werden. Dafür muss der Arbeitgeber die Genehmigung des örtlich zuständigen Wojewoden (Vertreter des Ministerrats) einholen. Studenten, die in den Ferien arbeiten wollen und in Polen eingeschrieben sind, brauchen keine Arbeitsgenehmigung. Ebenso brauchen von ausländischen Arbeitgebern entsandte Arbeitnehmer keine Genehmigung, sofern sie von der ausländischen Mutterfirma bezahlt werden.

Jobsuche und Bewerbung

Das Szenario, dass polnische Arbeitnehmer nach dem EU-Beitritt zwischen 2003 und 2005 die Arbeitsmärkte in West- und Mitteleuropa überschwemmen würden, ist nicht eingetreten. Die Arbeitslosenquote, ist auch nach dem Eintritt in die EU weiter gestiegen. Am problematischsten ist die Situation nahe der deutschen Grenze, vor allem aber im strukturschwachen Nordost-Polen. Allerdings wird viel schwarz (auch beim deutschen Nachbarn) gearbeitet, so dass die reale Arbeitslosigkeit sehr viel niedriger liegen dürfte.

Deutsche Arbeitnehmer können sich auf dem polnischen Arbeitsmarkt Chancen im Management- und Führungsbereich, vor allem im Finanzwesen, ausrechnen. Hierfür sind oft nicht einmal Polnischkenntnisse Voraussetzung. Ferner werden Ärzte, Deutschlehrer und Übersetzer gesucht.

Eine Bewerbung in Polen sollte aus einem maximal einseitigen Anschreiben und einem höchstens zweiseitigen tabellarischen Lebenslauf bestehen. Kleinere Unternehmen verlangen zum Teil gar keine schriftlichen Unterlagen, sondern Kandidaten sollen sich direkt vorstellen. Insgesamt sind vor allem Initiativbewerbungen sehr Erfolg versprechend.

Arbeitsrecht

Das polnische Arbeitsrecht ist eher als arbeitgeberfreundlich zu bezeichnen. Im Sommer 2000 trat eine umstrittene Regelung in Kraft, um den Krankenstand zu senken: Vertrauensärzte der Krankenversicherungen haben jetzt das Recht, ihren Kollegen, die Krankenatteste ausstellen, auf die Finger zu schauen. Medizinern, denen Krankschreibungen allzu flott von der Hand gehen, droht damit die Sperrung für maximal ein Jahr. Hintergrund: zu viele Polen nutzten zuletzt die Zeit ihrer "Krankheit" aus, um im Ausland für härtere Währung zu arbeiten.

Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. Die Zahl der Überstunden darf 150 im Jahr nicht überschreiten. Urlaubsanspruch besteht auf 20 Tage im Jahr bis zum 10. Jahr der Beschäftigung, bei längeren Anstellungsverhältnissen wächst der Anteil auf 26 Tage.

Es gibt drei Steuersätze, je nach Höhe des Einkommens: 19, 30 und 40 Prozent. Polen hat mit allen anderen Staaten der EU Doppelbesteuerungsabkommen getroffen.

Gesundheitswesen und Sozialleistungen

Die polnische Gesundheitsfürsorge ist mittlerweile gut ausgebaut und eine Mischung aus öffentlichen und privaten Institutionen. Sie wird aus öffentlichen Mitteln finanziert, die aus Beiträgen zur Krankenversicherung stammen. Das Gesundheitsfürsorgesystem bietet freien Zugang für den Versicherten zu den Gesundheitsleistungen, freie Arztwahl und Gleichbehandlung aller Bürger. Die Beiträge zur Krankenversicherung, die bei etwa 9 Prozent des Einkommens nach Abzug der Sozialversicherung liegen, werden von den Arbeitgebern einbehalten und abgeführt. Der Krankenversicherungsschutz wird durch die Krankenversicherungskarte bestätigt.

Das polnische Sozialversicherungssystems besteht aus dem Sozialversicherungsfonds, der Rentenversicherungen, Versicherungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie Versicherungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, dem Leistungssystem für Familien, und ein Leistungssystem für Erwerbslose, das durch einen speziellen Arbeitsfonds finanziert wird.

Lohnniveau und Lebenshaltungskosten

Die schnelle Wirtschaftsentwicklung erlaubte in den letzten Jahren einen Anstieg der Löhne und Gehälter von stets drei bis sechs Prozent pro Jahr, dennoch zählt Polen zu den EU-Ländern mit relativ niedrigem Einkommensniveau. Das Einkommen entspricht etwa 39 bis 47 Prozent der Löhne in den EU-15 Ländern, abhängig von Qualifikation, Firmengröße und Branche. Die Inflationsrate stabilisiert sich allmählich.
Lebensmittel, öffentliche Verkehrsmittel und Übernachtungen sind in Polen billiger als in Ländern West-Europas. Unter Berücksichtigung der Kaufkraft liegt der Preis für Konsumgrundgüter bei etwa 53 Prozent des EU-Durchschnitts. Die teuerste Stadt in Polen ist ohne Zweifel Warschau, und die Preise dort steigen deutlich schneller als in allen anderen polnischen Städten, weil sich der Standard der Infrastruktur und der Dienstleistungen stetig verbessert und sich an andere europäische Hauptstädte angleicht. Vor allem die Mieten in der Innenstadt sind sehr hoch.

Weiterführende Links
Botschaft der Republik Polen in Berlin: www.berlin.polemb.net
Internetstellenbörse in Polen: www.pracuj.pl

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