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Arbeiten in Irland

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Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in Irland

  • Land und Leute     
  • Bürger der EU (Kernstaaten)
  • Bürger der EU (Neue Mitglieder)
  • Nicht EU-Bürger     

Land und Leute

Wer hätte gedacht, dass die Grüne Insel im Nordwesten Europas einmal neben Aussteigern und Guinness-Liebhabern auch Arbeitnehmer anziehen würde? In den letzten Jahren hat sich die irische Wirtschaft zur am schnellsten wachsenden in ganz Europa entwickelt, sie expandierte zwischen 1993 und 2000 um 80 Prozent. Dies wurde begleitet durch eine große Zahl neuer Arbeitsplätze und eine geringe Inflationsrate, so dass auch der Lebensstandard des ehemaligen europäischen Armenhauses konsequent gestiegen ist. Mittlerweile lässt es sich in Irland sehr gut leben, arbeiten und verdienen. Dementsprechend teuer ist das Leben allerdings vor allem in Dublin geworden.
Der Arbeitsmarkt ist modern und innovativ und lockt viele Investoren an, insbesondere in der Pharmaindustrie, im Maschinenbau und dem Hochtechnologie-Bereich. Daneben gibt es auch Angebote in der Dienstleistungs-Branche. Im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs und nicht zuletzt auch durch die überall entstehenden Call-Center haben viele junge Leute aus ganz Europa nach Irland übergesiedelt. Vor allem von mittelständischen Unternehmen werden Fachkräfte gesucht, insbesondere im IT-Bereich. Obwohl offiziell das Irisch-Gälische die erste Amtssprache ist, gilt für das Arbeiten in Irland: Englische Sprachkenntnisse sollten unbedingt vorhanden sein.

Bürger der EU (Kernstaaten)

Als EU-Bürger brauchen Sie für einen Aufenthalt in Irland, der länger als drei Monate dauert, eine Aufenthaltserlaubnis. Diese müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise bei der zuständigen Polizeidienststelle Ihres Bezirks beantragen. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, vier Passfotos und das ausgefüllte Antragsformular. Als Arbeitnehmer müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder einen Beschäftigungsnachweis vorlegen.

Bürger der EU (neue Mitgliedsstaaten)

In Irland werden alle EU-Bürger gleich behandelt, unabhängig vom Aufnahmedatum des Staates.

Nicht EU-Bürger

Diese benötigen für die Einreise nach Irland je nach Staatsangehörigkeit ein Einreisevisum. Es wird befristet auf die Länge des Besuchs, die Aufenthaltsdauer kann im Höchstfall drei Monate betragen. Um in Irland zu arbeiten, müssen Sie bei Ihrer Einreise bereits eine Arbeitsstelle nachweisen können. Dann erhalten Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages gültig ist. Genaue Informationen über Visa erhalten Sie bei der Irischen Botschaft Ihres Heimatlandes bzw. des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.

Gegebenheiten in Irland

  • Anerkennung von Abschlüssen
  • Aufenthalts- & Arbeitserlaubnis
  • Jobsuche & Bewerbung
  • Arbeitsrecht
  • Gesundheits- & Sozialleistungen

Irland - Arbeiten im Ausland

Anerkennung von Abschlüssen

Für bestimmte Berufe gibt es innerhalb der EU Reglementierungen. Um diese Berufe in einem anderen Mitgliedsland ausüben zu können, müssen Sie Ihre Befähigungsnachweise (Diplom, Prüfungszeugnisse) anerkennen lassen. Insbesondere gilt das für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Lehrer und Physiotherapeuten. In Irland ist dies möglich bei der National Qualifications Authority of Ireland (NQAI), die allerdings nicht selber die Anerkennung von Berufsabschlüssen verteilt, sondern sich mit den zuständigen ausstellenden Behörden in Irland in Verbindung setzt.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Wenn Sie sich als Staatsangehöriger der EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz länger als drei Monate in Irland aufhalten möchten, müssen Sie bei der Polizei (Garda) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. In Abhängigkeit Ihrer Lebensverhältnisse müssen Sie weitere Dokumente als Nachweis für Ihren Antrag vorlegen: als Student einen Nachweis über die Immatrikulation in einem Studiengang, generell einen Nachweis darüber, dass Sie über ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts für Sie und Ihre Familienangehörigen verfügen, sowie einen Krankenversicherungsnachweis. Als Arbeitnehmer müssen Sie eine unterzeichnete Erklärung Ihres Arbeitgebers und als Selbstständiger einen Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit (z. B. eine Umsatzsteuernummer) vorlegen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen Zeitraum von fünf Jahren bewilligt und kann verlängert werden.
Wenn Sie Familienangehörige mitnehmen wollen, müssen diese zusätzlich zu den Antragsunterlagen noch einen Nachweis über die Familienbeziehungen zu Ihnen vorlegen, z. B. einen Trauschein oder die Geburtsurkunde. Ansonsten gelten für Ihre Familie dieselben Einreisebedingungen wie für Sie.

Jobsuche und Bewerbung

Die Stellenvermittlung läuft in Irland häufig über lokale Jobagenturen (Recruitment Agencies). Auch die staatliche Arbeitsvermittlung Irlands FAS (Foras Aiseanna Saothair) bietet kostenlos Information und Beratung. Eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich. Natürlich können Sie sich auch bei Unternehmen direkt bewerben oder die Angebote der Online-Stellenbörsen oder der Zeitungen nutzen. Auch ein selbst geschaltetes Stellengesuch kann erfolgreich sein. Dafür bieten sich z.B. die 'Irish Times' oder der 'Irish Independent' an.

Wenn Sie in Irland Arbeit suchen, können Sie sich außerdem an die Arbeitsvermittlungsdienste in Ihrem Land oder in Irland wenden. Die Dienste sind über das Netz der Europäischen Arbeitsvermittlungsdienste (EURES) miteinander verbunden. Dort erhalten Sie zusätzlich zu Stellenangeboten auch Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Irland. Zunehmend rekrutieren auch Headhunter im Ausland Arbeitnehmer für irische Unternehmen.

Umfangreiche Bewerbungsmappen gibt es in Irland nicht. Es reicht die Zusendung eines einwandfreien Lebenslaufes in englischer Sprache (ohne Foto). Wichtiger als einer zeitlichen Chronologie zu folgen ist es allerdings, deutlich zu machen, warum man gerade in dieses Unternehmen und auf diese Stelle passt. Sie sollten sich also besonders auf berufliche und private Eigenschaften fokussieren, die Sie für die angestrebte Stelle auszeichnen. Dafür können auch Hinweise auf Ihre Hobbys, auf soziales Engagement oder ähnliches hilfreich sein. Wenn Sie kein englischer Muttersprachler sind, belegen Sie, woher Sie Ihre guten Englischkenntnisse haben. Es wird gerne gesehen, wenn Sie auch Referenzen nennen können. Sprechen Sie dies mit den betroffenen Personen ab und stellen Sie sicher, dass Ihre Referenzgeber erreichbar sind und qualifizierte Aussagen über Ihre Talente und Berufserfahrung machen können.

Arbeitsrecht

Für erwachsene Arbeitnehmer mit Berufserfahrung gibt es einen Mindestlohn, der pro Stunde gezahlt werden muss. Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber regelmäßig Lohn beziehen, verfügen automatisch über einen Arbeitsvertrag, denn der Arbeitsvertrag kann ausdrücklich oder stillschweigend, mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Er kann, muss aber nicht, eine Probezeit beinhalten.

Pro Woche dürfen maximal 48 Stunden im Durchschnitt gearbeitet werden. Ab dem Tag der Einstellung hat man Anspruch auf Urlaub im Umfang von minimal 4 Wochen pro Jahr. Es gibt neun Feiertage, für die Arbeitnehmer jeweils Anspruch auf einen freien Tag haben.

Gesundheitswesen und Sozialleistungen

Kranken- und Rentenversicherung sind in Irland freiwillig. Für alle anderen Leistungen sowie für freiwillig geleistete Sozialversicherungsbeiträge gilt: Grundsätzlich haben Sie als EU-Bürger in Irland denselben Anspruch auf Sozialleistungen wie irische Staatsangehörige, falls Irland ihr gewöhnlicher Wohnsitz ist. Für die Sozialversicherung bezahlen Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger lohnabhängige Beiträge (PRSI) und erwerben damit Anspruch auf Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Renten- und Altersruhegeld, Hinterbliebenen- und Waisenrente sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Zusätzlich gibt es für bedürftige Personen Sozialleistungen, die mit der Sozialhilfe in Deutschland vergleichbar sind. Wenn Sie in Irland arbeiten, haben Sie unabhängig von Ihren PRSI-Beiträgen Anspruch auf Kindergeld. Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge benötigen Sie eine Personal Public Services Number (PPS No.), die Ihr Arbeitgeber für Sie beantragen kann.
Es gibt in Irland ein öffentliches und ein privates Krankenversicherungssystem. Staatsbürger eines EU-/EWR-Staats oder Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Staatsgebiet Irlands haben in gleicher Weise wie irische Staatsbürger Anspruch auf sämtliche Leistungen des öffentlichen Gesundheitsfürsorgesystems. Geringverdiener können viele Leistungen zu niedrigen Gebühren beziehungsweise kostenlos in Anspruch nehmen. Ansonsten muss man als Patient in der Regel für ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalt zumindest anteilmäßig bezahlen. Wenn Ihr Arbeitgeber keine Krankenversicherung anbietet, sollten Sie sich privat versichern oder mit der Krankenkasse im Heimatland besprechen, ob und wie lange Krankenschutz besteht. Kinder mit bestimmten chronischen Erkrankungen werden kostenlos im Krankenhaus behandelt. Beiträge zur Rentenversicherung sind freiwillig. Klären Sie vorher ab, ob Ihr Arbeitgeber in die Pensionskasse einzahlt. Geschieht dies nicht, lohnt sich mitunter die freiwillige Fortsetzung der Zahlungen in die deutsche Rentenkasse oder der Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Eine gewisse staatliche Rente wird jedem, abhängig von seinen PRSI-Beitragszahlungen, ausgezahlt, diese ist jedoch minimal.

Weiterführende Informationen
Merkblatt der Botschaft zu Leben und Arbeiten in Irland (pdf): www.dublin.diplo.de
Online-Jobsuche: www.irishjobs.ie

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