Arbeiten in Griechenland
Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in Griechenland
- Land und Leute
- Bürger der EU (Kernstaaten)
- Bürger der EU (Neue Mitglieder)
- Nicht EU-Bürger
Land und Leute
Über 60 Prozent der Erwerbstätigen in Griechenland sind in der Dienstleistungsbranche beschäftigt und hier vor allem in der Schifffahrt, im Handel und Finanzdienstleistungen und auch im Tourismus - kein Wunder, bei 14 Mio. Touristen, die das Land jährlich besuchen. Bedeutende industrielle Bereiche sind Nahrungsmittel, Metallverarbeitung, Chemie, Textilherstellung und die Erzeugung von Glaswaren und Zement. Im Vergleich zu anderen Ländern Europas hat auch die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei in Griechenland einen relativ hohen Anteil am Bruttoinlandsprodukt.
Mit seinem niedrigen Lohnniveau nimmt Griechenland bei den Lebenshaltungskosten innerhalb Europas einen Spitzenplatz ein. Wer also beschließt, im Land der Akropolis zu arbeiten, braucht viel Idealismus. Auch Kenntnisse der griechischen Sprache und Schrift sind unabdingbar.
EU-Bürger (Kernstaaten)
Wenn Sie als EU-Bürger in Griechenland länger als drei Monate leben und arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Den Antrag dafür stellen Sie beim zuständigen Ausländeramt oder der Polizeibehörde Ihres Wohnortes. Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung ist, dass der Antragsteller eine Arbeit hat bzw. über ausreichende Existenzmittel verfügt. Unterhaltsberechtigte Familienangehörige eines Arbeitnehmers, der Bürger eines EU/EWR-Mitgliedstaates ist, genießen die gleichen Rechte wie der Arbeitnehmer selbst. Jeder Bürger erhält eine persönliche Registriernummer (AFM) für die Steuerbehörden sowie für die Sozialversicherungsbehörden. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie drei Passfotos, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und einen Nachweis darüber, dass der Antragsteller und seine Familienangehörigen krankenversichert sind und über ausreichende Existenzmittel verfügen.
Arbeitnehmer müssen außerdem einen Beschäftigungsnachweis Ihres Arbeitgebers vorweisen können (unbedingt von der Gewerbeaufsicht bescheinigen lassen und Art und Dauer der Beschäftigung angeben).
Als Selbstständiger müssen Sie Ihre Berechtigung mit einer Mehrwertsteuernummer, der Eintragung in ein Handelsregister oder der Mitgliedschaft in einer Berufs- oder Standesorganisation nachweisen. Wenn Sie sich als Dienstleister in Griechenland niederlassen wollen, müssen Sie ebenfalls entsprechende Nachweise über Ihre Tätigkeiten erbringen. Beantragen Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung möglichst zügig innerhalb der ersten drei Monate. Wenn Sie die Frist versäumen, drohen Ihnen Geldbußen. Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst befristet gültig und kann im Höchstfall für fünf Jahre ausgestellt werden. Eine Verlängerung müssen Sie rechtzeitig beantragen.
EU-Bürger (neue Mitgliedsstaaten)
Die Einschränkungen des Rechts auf Einreise zum Zwecke bezahlter Beschäftigung für die Staatsangehörigen der acht neuen Mitgliedstaaten wurden am 1. Mai 2006 aufgehoben. Durch diesen Beschluss begrüßt Griechenland nun alle Bürger der Beitrittsländer und verleiht ihnen in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer das gleiche Recht auf Wohnsitz und Beschäftigung wie den anderen EU-Bürgern.
Das heißt, dass ab dem oben genannten Datum die Staatsangehörigen der acht neuen EU-Mitgliedstaaten von den griechischen Behörden insbesondere in Bezug auf bezahlte Beschäftigung als Gemeinschaftsbürger behandelt werden.
Nicht EU-Bürger
Nicht EU-Bürger brauchen abhängig von Ihrem Herkunftsland ein Einreisevisum. Bereits bei der Einreise müssen sie eine Arbeitsstelle mit einem Beschäftigungsnachweis ihres Arbeitgebers vorweisen können. Ihre Aufenthaltserlaubnis wird dann auf die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses befristet. Genaue Informationen zu den Einreiseformalitäten erhalten sie bei der griechischen Botschaft Ihres Heimatlandes.
Gegebenheiten in Griechenland
- Anerkennung von Abschlüssen
- Aufenthalts- & Arbeitserlaubnis
- Jobsuche & Bewerbung
- Arbeitsrecht
- Gesundheits- & Sozialleistungen

Anerkennung von Abschlüssen
In Griechenland werden alle Berufsabschlüsse anderer EU-Mitgliedsstaaten voll anerkannt. Einzige Ausnahme sind Hochschulabschlüsse, wenn der Inhaber eine akademische Karriere anstrebt oder im juristischen, medizinischen oder unterrichtenden Sektor tätig werden will. Dann muss ein Antrag auf Anerkennung des Diploms gestellt werden, der von Ausschuss und Verwaltungsrat geprüft wird.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis wurde bereits oben beschrieben. Eine Arbeitserlaubnis brauchen nur Arbeitnehmer von außerhalb der EU.
Jobsuche & Bewerbung
In Griechenland Arbeit zu finden, ist nicht einfach, da die Stellenvergabe oft informell erfolgt. Jede zweite Stelle wird über familiäre oder freundschaftliche Beziehungen vermittelt. Zudem sind die Arbeitgeber nicht verpflichtet, freie Stellen dem Arbeitsamt zu melden. Wenn Sie in Griechenland einen Job suchen, sollten Sie sich dennoch zunächst an den Euroberater Ihres Arbeitsamtes wenden. Die Griechische Anstalt für Arbeit (OAED) bietet in Zentren im ganzen Land Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung und Stellenvermittlung an. In Athen unterhält die OAED zudem ein Büro für die Vermittlung von Fach- und Führungskräften im Dienstleistungssektor und in der Industrie.
Sie können natürlich auch bestehende Kontakte nutzen, sich bei in Frage kommenden Unternehmen direkt bewerben oder auf Zeitungsanzeigen reagieren. Die mittwochs erscheinende Zeitschrift "Ta Nea" verfügt über einen umfangreichen, überregionalen Anzeigenteil.
Die Bewerbungsunterlagen sind in der Regel umfangreich: ein bis zwei Seiten Anschreiben, drei bis fünf Seiten Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen und ggf. auch ein Führungs- und Gesundheitszeugnis sind nach wie vor Standard. Auf persönliche Interessen, welche die Bewerbung unterstützen und ein Bild von der Persönlichkeit des Bewerbers geben, sollte man hinweisen. Im Lebenslauf sollten die bisherigen beruflichen Tätigkeiten ausführlich beschrieben werden und am Ende kann auf zwei oder drei Empfehlungen ehemaliger Professoren oder Arbeitgeber verwiesen werden. Dabei sollten deren persönliche Angaben genannt werden, damit sich der Arbeitgeber mit ihnen in Verbindung setzen kann. Im entscheidenden Vorstellungsgespräch wird meist auf Berufserfahrung und soziale Kompetenzen besonderen Wert gelegt.
Arbeitsrecht
Viele griechische Betriebe haben eine Sechs-Tage-Woche. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von Angestellten liegt bei durchschnittlichen achtundvierzig Stunden einschließlich Überstunden. In Tarifverträgen werden jährlich die Mindestlöhne für die meisten Berufe festgelegt. Informationen zu Tarifverträgen erteilt das Ministerium für Beschäftigung. Jahresurlaub beträgt mindestens 20 (bei Fünf-Tage-Woche) bzw. 24 Tage und steht Arbeitnehmern ab Beginn der Beschäftigung anteilig zu. Die Zahl der Urlaubstage erhöht sich mit jedem Beschäftigungsjahr zusätzlich um einen Arbeitstag bis auf insgesamt 26 Arbeitstage bzw. 22 Arbeitstage.
Sozialversicherung
Für Arbeitnehmer und Selbstständige ist die Mitgliedschaft in der Sozialversicherungsanstalt (IKA) in jedem Fall obligatorisch, die Pflichtversicherung bei der IKA beginnt am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, werden Sie von Ihrem Arbeitgeber in der Regel bei der IKA angemeldet. Sie sollten sich immer davon überzeugen, dass Ihr Arbeitgeber bei der IKA beide Beiträge (den Arbeitgeberanteil und den Arbeitnehmeranteil) vollständig und termingerecht einzahlt. Mit Ihren Beiträgen erwerben Sie Ansprüche auf Leistungen im Fall von Krankheit, Mutterschaft, Alter, Invalidität, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Tod. Ihre Versicherungsunterlagen, die Sie von der IKA erhalten, sind Ihr "Versicherungsausweis" und maßgeblich sowohl für Sachleistungen als auch für Geldleistungen. Dieser Versicherungsausweis belegt, dass Sie versichert sind und erleichtert Ihnen die Verständigung mit dem Versicherungsträger über jedes Ihre Versicherung betreffende Thema. Wenn Sie einen umfassenden Versicherungsschutz genießen, haben Sie Anspruch auf zahlreiche Leistungen nicht nur der IKA, sondern auch anderer Träger, beispielsweise der Arbeitsverwaltung (OAED), der Arbeiter-Wohnungsbaugesellschaft (OEK) sowie des Arbeitnehmerzentrums. Die Arbeitslosenversicherung und Familienleistungen übernimmt der OAED.
Zusätzlich benötigen Sie ein Krankenbuch, welches Sie sich selbst bei der IKA abholen müssen. Dazu wenden Sie sich mit Ihrem Versicherungsbuch (das bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber), einem Passfoto und Ihrem Personaldokument an die örtliche IKA-Geschäftsstelle. Anrecht auf die Ausstellung eines persönlichen Gesundheitsbuchs haben Sie, wenn Sie innerhalb der vergangenen 12 Monate (bzw. 15 Monate, ausgenommen das letzte Quartal) mindestens 50 Arbeitstage geleistet haben.
Für die stationäre Behandlung in griechischen Krankenhäusern wird nur ein geringer Pauschalbetrag erhoben. Zu Medikamenten und Zahnersatz zahlen Sie 25 Prozent dazu. Werden Sie krank, erhalten Sie nach einer Karenzzeit von drei Tagen 30 Tage lang die Hälfte Ihres Lohnes vom Arbeitgeber, die andere Hälfte übernimmt die Krankenkasse. Danach bekommen Sie Krankengeld. Das entspricht im ersten Jahr Ihrem Nettogehalt, ab dem zweiten Jahr gibt es noch 40 Prozent Ihres Nettogehaltes. Selbstständige müssen sich selber versichern. Da das griechische Sozialversicherungssystem derzeit grundlegend umgestaltet wird, sollte man sich vorab und aktuell umfassend informieren.
Weiterführende Informationen
Griechische Botschaft in Deutschland:
Merkblätter und Links der deutschen Botschaft in Athen:
Online-Jobsuche:
www.kariera.gr
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