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Arbeiten in Dänemark

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Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in Dänemark

  • Land und Leute     
  • Bürger der EU (Kernstaaten)
  • Bürger der EU (neue Mitglieder)
  • Nicht EU-Bürger
  • Grenzgänger    

Land und Leute

Dänemark verfügt über einen sehr ausgeglichenen Arbeitsmarkt. In einigen Bereichen werden auch gerne Arbeitskräfte aus dem Ausland rekrutiert, z.B. Ingenieure und Handwerker. Dänische Sprachkenntnisse sind hilfreich, aber je nach Branche und Region (grenznah) nicht unbedingt notwendig. Spricht man kein dänisch, sollte man die englische Sprache beherrschen. Da es nur wenige bürokratische Hürden zu überwinden gilt, ist es sehr einfach, in Dänemark eine Arbeit aufzunehmen. Zudem ist Dänemark ein sehr sicheres Land mit einer der geringsten Kriminalitätsraten der Welt, einem guten Gesundheitssystem und hohem Lebensniveau. Die dänische Unternehmenskultur gilt als zupackend, sehr teamgeprägt und informell.

EU-Bürger (Kernstaaten)

EU-Bürger der 15 Kernländer dürfen in Dänemark ohne Visum, Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis wohnen und eine Arbeit aufnehmen. Nach drei, bzw. sechs (bei aktiver Arbeitssuche) Monaten Aufenthalt in Dänemark muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die aufgrund bindenden EU-Rechts problemlos erteilt wird. Diese gilt im Normalfall für fünf Jahre, wird aber nur erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Zugezogenen keine Bürde für das dänische Sozialsystem sein werden. Diese Regelung gilt ebenfalls für Bürger von Norwegen, Island, Liechtenstein, Zypern, Malta und der Schweiz.

EU-Bürger (neue Mitgliedsstaaten)

EU-Bürgern aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien und der tschechischen Republik dürfen für sechs Monate einreisen, sofern sie die finanziellen Mittel besitzen, bekommen aber nur dann eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben. Die Familie darf mitkommen, wenn ein Lebensstandard auf dänischem Niveau gewährleistet ist. Mit Ende des Arbeitsvertrags erlischt auch die Arbeitserlaubnis.

Nicht EU-Bürger

Bürger, die nicht Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates sind, benötigen für einen Arbeitsaufenthalt in Dänemark eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis. Für gewisse Berufe, deren aktualisierte Liste auf den Seiten des Dänischen Immigrationsbüros eingesehen werden kann, wird das Verfahren abgekürzt durch die so genannte "job card".

Grenzgänger

Sozialversicherung und Besteuerung von Grenzpendlern wird in bilateralen Abkommen geregelt, die nicht unmittelbar von EU-Richtlinien umfasst werden. Bei Arbeitsaufname in Dänemark muss man sich beim dänischen Finanzamt anmelden. Wo man sich krankenversichert, kann man dagegen wählen. Da Dänemark nicht zur Euro-Zone gehört, ist es empfehlenswert, ein Gehaltskonto in Dänemark einzurichten, um Gebühren zu minimieren.

Gegebenheiten

in Dänemark

  • Anerkennung von Abschlüssen
  • Aufenthalts- & Arbeitserlaubnis
  • Jobsuche & Bewerbung
  • Arbeitsrecht
  • Gesundheits- & Sozialleistungen

Dänemark - Arbeiten im Ausland

Anerkennung von Abschlüssen

Cirius, eine Abteilung des dänischen Bildungsministeriums, übernimmt die Anerkennung von Abschlüssen. Das kann in vielen Berufen nützlich sein. In manchen ist es verpflichtend, nämlich bei Ärzten, Lehrern, Handwerkern und vielen mehr. Zwei Monate dauert die Anerkennung, und sie ist kostenfrei, abgesehen von Übersetzungskosten.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Sofern man sich mehr als drei Monate (bzw. sechs für EU15-Mitglieder während der Arbeitssuche) in Dänemark aufhalten will, muss innerhalb der ersten drei Monate eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Die einzige Ausnahme gilt für die Bürger Finnlands und Schwedens, da diese dem Nordischen Übereinkommen unterliegen. Der Antrag kann beim zuständigen Bezirksamt (Statsamt) des dänischen Wohnorts oder bei der zuständigen dänischen Botschaft im Heimatland gestellt werden. Man braucht dafür einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, zwei Passfotos, Arbeitnehmer einen Beschäftigungsnachweis und Selbstständige einen Tätigkeitsnachweis oder Gewerbeschein.

Die Aufenthaltsgenehmigung ist das wichtigste Dokument für einen Ausländer. Sie muss ständig bei sich getragen werden und auf Verlangen vorgezeigt werden können. Aufenthaltsgenehmigungen werden anstandslos erteilt, sofern man angestellt oder selbstständig ist, studiert, oder durch Vermögen oder Verwandte nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.

Eine Arbeitserlaubnis, sofern notwendig, sollte schon vor der Einreise nach Dänemark beantragt werden. Dies geschieht in der zuständigen dänischen Botschaft im Heimatland des Antragstellers. Dazu sind nur der Antrag und zwei Passfotos nötig. Wenn die Botschaft den Antrag erhält, wird er an die dänische Einwanderungsbehörde in Kopenhagen weitergeleitet, welche wiederum auf eine Stellungnahme des dänischen Arbeitsministeriums wartet. Diese ganze Prozedur dauert etwa drei bis sechs Wochen. Es ist unbedingt darauf zu achten, das der Antrag korrekt ausgefüllt ist, da sich die Erteilung der Arbeitserlaubnis sonst erheblich verzögert. Wenn man die Arbeitserlaubnis abholt, muss ein gültiger Ausweis oder Reisepass zur Legitimation mitgebracht werden. Daraus ergibt sich, dass man den Antrag auch schriftlich stellen kann und erst bei der Abholung der Unterlagen eine Legitimation benötigt. Wer erst ins Land reist und dort Arbeit sucht, kann die Arbeitserlaubnis selbstverständlich auch vor Ort in Dänemark beantragen.

Jobsuche & Bewerbung

Dänemark ist zwar bekannt für seine informellen Praktiken, der Arbeitsmarkt ist allerdings streng durchorganisiert und durch eigene Gesetze und Vorschriften gekennzeichnet, die zum größten Teil auf die Tarifverträge der Sozialpartner zurückgehen. Die öffentliche Arbeitsverwaltung spielt eine aktive Rolle in der Arbeitsmarktpolitik Dänemarks. Sie erbringt verschiedene Dienstleistungen, wie Vermittlung, Beratung und Betreuung. Vermittlungsbeamte erstellen Jobpläne für die Unterstützung Arbeitsloser bei der Rückkehr in den regulären Arbeitsmarkt, und Berater informieren über die besten Möglichkeiten zur Aufwertung der Qualifikationen durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen.

Seit Januar 2007 wurden tief greifende Änderungen in den Verwaltungssystemen Dänemarks vorgenommen, die auch den Arbeitsmarkt betreffen. Das System der öffentlichen Arbeitsverwaltung (abgekürzt AF für "Arbejdsformidlingen") wurde durch so genannte Arbeitsvermittlungszentralen ersetzt. Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staats müssen sich dann an die nächstgelegene Arbeitsvermittlungszentrale wenden, wenn sie in Dänemark Arbeit suchen.

Bürger aus EU-/EWR-Staaten, ob beschäftigt oder arbeitslos, haben Anspruch auf eine Reihe gleicher Arbeitsvermittlungsleistungen wie dänische Staatsangehörige und zu den gleichen Bedingungen.
Der Stil in Bewerbungsschreiben ist geschäftlich und deutlich. Kopien von Diplomen und Zeugnissen werden normalerweise nur im öffentlichen Sektor verlangt. Außerberufliches Engagement wird bei Bewerbungen in Dänemark als sehr wichtig angesehen. Bereiten Sie sich gut vor und zeigen Sie Motivation für die Aufgabe sowie Interesse an der Firma und deren Geschäftstätigkeit. Bei den meisten Einstellungsfragebögen ist kein Foto vorgesehen, wobei internationale Unternehmen hier zum Teil anders verfahren. Ein dänischer Lebenslauf sollte kurz und ordentlich präsentiert und nicht länger als zwei Seiten sein (A4 Format).
Freizeitaktivitäten wie Sport oder Hobbys sollten auf jeden Fall genannt werden. Zum Bewerbungsgespräch sollte man Kopien des Lebenslaufs, von Diplomen, Arbeitgeberzeugnissen und anderen nützlichen Dokumenten mitbringen.

Arbeitsrecht

In Dänemark existiert keine explizite Gesetzgebung für das Arbeitsrecht. Die einzelnen Felder der Arbeitswelt werden vielmehr durch viele verschiedene Rahmengesetze bestimmt. 37 Stunden Arbeitszeit pro Woche sind die Regel.
Es werden mindestens 5 Wochen bezahlter Urlaub gewährt, wenn der Arbeitnehmer über das gesamte vorherige Urlaubsjahr (01.05.-30.04.) eine feste Anstellung nachweisen kann. Ist dies nicht der Fall, so werden die Urlaubstage anteilig zur Dauer des Anstellungsverhältnisses des Vorjahres gewährt.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und während der Urlaubszeit wird auf 100 Prozent des Nettoeinkommens des Arbeitnehmers festgelegt. In den ersten 14 Tagen der Krankheit muss der Arbeitgeber zahlen. Ab der dritten und bis zur 28. Woche erhält der Arbeitnehmer Krankengeld aus der Sozialversicherung.

Gesundheitswesen und Sozialleistungen

Die dänische Sozialversicherung gliedert sich in verschiedene Versicherungszweige für Arbeitnehmer und für Selbständige. Die Versicherung für Arbeitnehmer beinhaltet eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, eine Versicherung für Krankheit und für Arbeitsunfähigkeit. Selbstständigen steht eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, sowie eine Krankenversicherung und eine Mutterschaftsversicherung zur Verfügung. Die Rentenversicherung, Invalidenrente und Familienleistungen stehen allen in Dänemark lebenden Menschen zur Verfügung.

Die Anmeldung zur Rentenversicherung und Arbeitsunfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers, der den Arbeitnehmeranteil vom Lohn einbehält und ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die zuständigen dänischen Stellen abführt. Da die Arbeitslosenversicherung in Dänemark privat und freiwillig ist, muss sich der Arbeitnehmer bei der für die Branche zuständigen Arbeitslosenversicherung anmelden, damit im Auszahlungsfall bis zu 90 Prozent des Einkommens bis zu maximal 4 Jahre gezahlt wird. Natürlich gelten diese Regeln auch für Ausländer, allerdings erst nach Ablauf einer gewissen Frist, die man gearbeitet haben muss.
Eine Anmeldung bei der Krankenfürsorge ist nicht notwendig, da diese Versicherungsleistungen an einen Wohnsitz in Dänemark gebunden und für alle gleich sind. Bei einem Umzug nach Dänemark meldet man sich bei seiner Wohngemeinde an, und erhält einen Krankenversicherungsnachweis als Beleg für den Anspruch auf Krankenfürsorge.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.workindenmark.dk
Online-Jobsuche in Dänemark: www.stepstone.dk

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