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Arbeiten in Belgien

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Voraussetzungen

zur Arbeitsaufnahme in Belgien

  
  • Land und Leute       
  • Bürger der EU (Kernstaaten)
  • Bürger der EU (neue Mitglieder)
  • Nicht EU-Bürger
  • Grenzgänger       

Land und Leute

Belgien ist nicht nur das Herz Europas, sondern auch eine der zehn größten Handelsmächte der Welt, beides bedingt durch seine zentrale Lage. Der Sitz vieler europäischer Institutionen in Brüssel machen die Stadt zu einem interkulturellen Schmelztiegel, der eine starke Anziehungskraft auf ausländische Arbeitnehmer hat. Mehr als 60 Prozent der Einwohner sprechen niederländisch, etwa 40 Prozent sind französischsprachig. Nahe der Grenze zu Deutschland existiert eine kleine deutschsprachige Gemeinschaft. Aufgrund der internationalen Ausrichtung, vor allem in Brüsse,l wird Englisch nahezu überall verstanden.

EU-Bürger (Kernstaaten)

Bürger der 15 EU-Kernstaaten, der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens sowie Maltas und Zypern unterliegen keinen bürokratischen Beschränkungen auf dem belgischen Arbeitsmarkt. Sie können ohne ein Visum zu besitzen nach Belgien reisen und ohne Arbeitserlaubnis jede beliebige Arbeit annehmen oder eine selbstständige Tätigkeit aufbauen. Wer länger als drei Monate bleiben möchte, muss bei der örtlichen Gemeindeverwaltung ("maison communale/gemeentehuis") eine formale Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die aufgrund geltenden Gemeinschaftsrechts unproblematisch erteilt wird. Dabei wird auch eine Registernummer ("Rijksregisternummer/Registre Nationale") für die Anmeldung bei den Rentenkassen erteilt.

EU-Bürger (neue Mitgliedsstaaten)

EU-Bürgern aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien und der tschechischen Republik werden für eine Übergangszeit wie Nicht EU-Bürger behandelt. Nach Erteilung einer ersten Arbeitgenehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr gelten zur Verlängerung der Genehmigungen erleichterte Bedingungen.

Nicht EU-Bürger

Bürger, die nicht Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz sind, benötigen für einen Arbeitsaufenthalt in Belgien ein Visum, eine Arbeitserlaubnis und nach drei Monaten Aufenthalt eine Aufenthaltsgenehmigung.

Grenzgänger

Wer in Deutschland wohnt, aber in Belgien arbeitet, fällt unter das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland und wird in Deutschland zur Steuer veranlagt. Wer in Belgien selbständig tätig ist oder einen freien Beruf ausübt (ohne dort zu wohnen), muss in Belgien Steuern zahlen, wenn er eine feste Niederlassung oder einen festen beruflichen Standort in Belgien hat.

Gegebenheiten

in Belgien

  • Anerkennung von Abschlüssen
  • Aufenthalts- & Arbeitserlaubnis
  • Jobsuche & Bewerbung
  • Arbeitsrecht
  • Gesundheits- & Sozialleistungen

Belgien - Arbeiten im Ausland

Anerkennung von Abschlüssen

Bürger der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die Inhaber eines anerkannten Abschlusses im Europäischen Wirtschaftsraum sind und einen reglementierten Beruf ausüben möchten, können ihren Befähigungsnachweis aufgrund europäischer Richtlinien beruflich anerkennen lassen. Falls keine europäische Richtlinie zugrunde gelegt werden kann, besteht die Möglichkeit, den Hochschulabschluss als akademisch gleichwertig mit einem belgischen Hochschulabschluss erklären zu lassen. Die völlige Anerkennung eines belgischen Hochschuldiploms erfolgt im Namen des zuständigen Ministers für Unterricht durch den Abteilungsleiter der Abteilung Hochschulen oder der Abteilung Universitäten.
Die Kriterien für die Anerkennung der akademischen Gleichwertigkeit sind die Merkmale und die Struktur des ausländischen Bildungssystems, das Niveau der Einrichtung, das Niveau der Ausbildung, die wichtigsten Bestandteile der Ausbildung, einschließlich Praktika, Abschlussarbeiten sowie Studienumfang, Zugang zu Ausbildung und einschlägige Berufserfahrung.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Spätestens nach drei Monaten Aufenthalt in Belgien muss jeder Ausländer in Belgien eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Sie wird beim zuständigen Konsulat des Wohnorts beantragt. Ist eine Arbeitserlaubnis vorhanden, wird in allen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sollte der Antragsteller keine Arbeitserlaubnis besitzen, so ist das Verfahren um ein Vielfaches komplizierter.

Während der Arbeitssuche wird eine malvefarbige Karte ("Attestation d'Immatriculation") erteilt, die drei Monate gültig ist und für eine Dauer von bis zu einem Jahr bzw. bis zur Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann. Wer über eine feste Wohnanschrift und ein regelmäßiges Einkommen verfügt, sollte eine EU-Aufenthaltserlaubnis (blaue Karte) beantragen, die ein bis fünf Jahre lang gültig ist und auf unbefristete Dauer verlängert werden kann. Mit Erteilung dieser EU-Aufenthaltserlaubnis werden Name und Personalien im Einwohnerregister der Gemeinde eingetragen. Das bringt die Verpflichtung mit sich, die Gemeinde umgehend über Änderungen des Wohnsitzes oder des Personenstands zu unterrichten.

Bürger, die nicht Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaates (Ausnahmen siehe oben) oder der Schweiz sind, benötigen eine Arbeitserlaubnis, um in Belgien arbeiten zu können. Die Arbeitserlaubnis muss durch den belgischen Arbeitgeber beantragt werden. Dabei muss er nachweisen können, dass er nicht imstande war, einen Arbeitnehmer innerhalb Belgiens oder der EU zu finden. Sollte eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, so wird als erstes eine "B"- Arbeitserlaubnis erteilt. Diese ermächtigt den Arbeitnehmer für den Arbeitgeber zu arbeiten, der die Arbeitserlaubnis beantragt. Nach einer gewissen Zeit und wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine "A"- Arbeitserlaubnis - ausgestellt werden.

Außerdem benötigen Sie ein Visum für die Einreise und eine Aufenthaltserlaubnis. Um ein Visum zu beantragen, sind der Reisepass, drei mit schwarzer Tinte ausgefüllte Visumsanträge, der Nachweis ausreichender Finanzmittel für den Aufenthalt in Belgien und der Nachweis eines Ausreisetickets notwendig.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, ein gültiges Ausweisdokument, drei aktuelle Passfotos, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Kopie des medizinischen Berichts, der bei der Untersuchung für die Arbeitserlaubnis angefertigt wurde.

Jobsuche und Bewerbung

Die Jobsuche läuft in Belgien ganz ähnlich wie in Deutschland ab und auch die Bewerbungsunterlagen sind wie in Deutschland zu verfassen. Allerdings ist es üblich seinen Lebenslauf in chronologisch umgekehrter Reihenfolge zu erstellen, d.h. bei Studien und Berufserfahrung mit der aktuellen/letzten Stelle zu beginnen, dann die vorletzte Stelle usw. Kosten für Vorstellungsgespräche werden im Allgemeinen nicht erstattet. Wenn Sie als Arbeitsloser nach Belgien ziehen möchten, um dort Arbeit zu finden, wird Ihnen maximal drei Monate aus Deutschland Arbeitslosengeld gezahlt.

Arbeitsrecht

Die normale Arbeitszeit darf in Belgien nicht über 8 Stunden am Tag und 39 Stunden pro Woche hinausgehen. Diese darf auf maximal 9 Stunden pro Tag erhöht werden, wenn sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit durch besonderen Zeitausgleich innerhalb von 13 Wochen auf 38 Stunden pro Woche reduziert. Durchschnittlich arbeitet man in Belgien 37 bis 38 Stunden pro Woche. Überstunden müssen höher entlohnt werden. Am Sonntag ist das Arbeiten nur bestimmten Berufsgruppen erlaubt. Die Arbeitszeit darf jedoch 6 Stunden nicht überschreiten.

Im ersten Jahr einer Tätigkeit besteht kein Anspruch auf bezahlten Urlaub. Für Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr tätig waren, gilt der gesetzlich vorgegebene Jahresurlaub von 20 Tagen. Darüber hinaus gibt es 10 gesetzliche Feiertage. Arbeiter bekommen eine Urlaubszahlung, die sich aus vollem Gehalt plus Urlaubsgeld zusammensetzt, aus der Urlaubskasse. Angestellte erhalten ein Urlaubsgeld in der Höhe von 92 Prozent ihres Bruttogehalts.

Gesundheitswesen und Sozialleistungen

Die Sozialversicherung in Belgien umfasst zwei Gruppen. Die erste Gruppe bilden die Arbeitnehmer. Die zweite Gruppe umfasst alle Selbstständigen. Die Versicherung für Arbeitnehmer umfasst die Bereiche Krankheit, Mutterschaft, Rentenversicherung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Sterbegeld und Familienleistungen. Die Versicherung für Selbständige umfasst folgende Pflichtversicherungen: Kranken- und Invaliditätsversicherung, Rentenversicherung, Hinterbliebenenversorgung und Familienleistungen.

Arbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber bei der Sozialversicherung angemeldet, bei der Krankenkasse haben Arbeitnehmer die Wahl zwischen einer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit und einer Ersatzkasse. Am besten erkundigen Sie sich vor Ort genau dazu.

Weiterführende Informationen

Online-Jobsuche in Belgien: www.stepstone.be

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